Justiz:OVG: Windpläne für Mitte Schleswig-Holsteins haben Bestand

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Ein Windrad steht im Windpark Barkhorst-Lasbek. (Foto: Markus Scholz/dpa)

Der Windkraftausbau in Schleswig-Holstein hat erneut das Oberverwaltungsgericht beschäftigt. Im März wurde der regionale Windplan für den Norden des Landes gekippt. Nun fällte das Gericht seine Entscheidung über den Plan für die Mitte Schleswig-Holsteins.

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Schleswig (dpa/lno) - Die regionale Windplanung für die Mitte Schleswig-Holsteins hat Bestand. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig hat zwei Klagen gegen den Regionalplan II für die kreisfreien Städte Kiel und Neumünster sowie für die Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde als unbegründet abgewiesen, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Geklagt hatten die Gemeinde Krummbek (Kreis Plön) und eine Landwirtin aus dem Kreis Rendsburg-Eckernförde. Revision wurde nicht zugelassen.

Das OVG kam zu der Feststellung, „dass das Land als Plangeber die Belange des Klimaschutzes und das Gebot, der Windkraft substanziellen Raum zu verschaffen, ausreichend berücksichtigt habe und keine „Verhinderungsplanung“ betreibe“, teilte das Gericht mit. Konkret im Planungsraum II seien etwa die Abstandsregelungen zu den verschiedenartigen Baugebieten und den dem Natur- und Artenschutz dienenden Bereichen nicht zu großzügig bemessen. Mit seinem Repoweringkonzept hat der Plangeber demnach auch die Interessen von Altanlagenbetreibern ausreichend berücksichtigt.

Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack sagte, sie freue sich über die Entscheidung des Gerichts. „Das OVG hat nicht nur die Klagen gegen den Wind-Regionalplan II zurückgewiesen, sondern auch wichtige Grundsatzentscheidungen getroffen.“ Die CDU-Politikerin betonte, dass Gericht habe das gesamträumliche Plankonzept ausdrücklich bestätigt. „Wir haben mit dem Plan der Windkraft substanziell Raum verschafft, und erreichen zugleich die gesetzten Klimaschutzziele. Auch unser Repoweringkonzept zum Umgang mit Altanlagen wurde vom Gericht anerkannt.“

Die Gemeinde Krummbek wollte ein auf ihrem Gebiet liegendes Vorranggebiet mit einer Größe von etwa 27 Hektar verhindern. Sie ist der Auffassung, dass dieses zu nah an den Ortsteil Ratjendorf heranreicht und die Gemeinde damit in ihrer gemeindlichen Planung behindert wird. Dem hat sich das Gericht nicht angeschlossen.

Entscheidend hierfür ist, dass Ratjendorf mit seinen etwa 25 Wohngebäuden und seiner „bandartigen, einzeiligen Bebauung“ keinen im Zusammenhang bebauten Ortsteil, sondern eine im Außenbereich gelegene Splittersiedlung darstelle. Für diesen genügt ein Abstand von 400 Metern. Zudem ist für das Gericht nicht erkennbar, dass gerade Ratjendorf absehbar einen Schwerpunkt der gemeindlichen Siedlungstätigkeit darstellt.

Eine Landwirtin hingegen wollte, das einige ihrer Flächen als Vorranggebiet ausgewiesen werden. Diese grenzen nach Angaben des Gerichts unmittelbar an Bereiche des EU-Vogelschutzgebietes „Eider-Treene-Sorge-Niederung“ und haben darüber hinaus eine herausragende Bedeutung als Nahrungs- und Rastgebiet für Zwergschwäne.

Die Kritik der Landwirtin an einzeln angewandten Kriterien und deren konkreter Umsetzung hat der Senat nicht nachvollzogen. Die Kriterien seien zum Teil bereits verbindlich festgelegt und bewegten sich im Übrigen innerhalb des dem Plangeber einzuräumenden Abwägungsspielraums, hieß es. Dieser erlaube im Einzelfall auch eine Abwägung zugunsten des Artenschutzes.

Das am Dienstag und Mittwoch verhandelte Verfahren ist das zweite Verfahren am OVG gegen die Ende 2020 in Kraft getretenen Regionalpläne für den Windenergieausbau. Im März kippte das Gericht den Plan für den Norden des Landes. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zudem gibt es gut 40 weitere Klagen gegen den Plan für den Süden des Landes. Wann diese verhandelt werden, steht noch nicht fest.

2015 hatte das Oberverwaltungsgericht die damaligen Regionalpläne gekippt. Um einen Wildwuchs zu verhindern, verhängte das Land daraufhin ein Moratorium für Neubauten. Jahrelang wurden neue Anlagen nur in Ausnahmefällen genehmigt.

Ende 2020 hatte die damalige Landesregierung aus CDU, Grünen und FDP dann die neuen Regionalpläne beschlossen und 344 Vorranggebiete für Windenergie mit einer Gesamtfläche von 32.000 Hektar ausgewiesen. Das entspricht zwei Prozent der Landesfläche.

Derzeit ist die schwarz-grüne Landesregierung zudem dabei, neue Regionalpläne aufzustellen. Die Innenministerin betonte, an dem Ziel, so schnell wie möglich neue Regionalpläne für den weiteren Windkraftausbau in Schleswig-Holstein aufzustellen, ändere das Urteil von Mittwoch nichts. „Noch in dieser Legislaturperiode wollen wir genügend Fläche für 15 Gigawatt Windkraftausbau zur Verfügung stellen. Wir gehen davon aus, dass wir dafür rund drei Prozent Landesfläche benötigen werden.“ Derzeit wird der Kriterienkatalog zur Auswahl der Flächen überarbeitet. Mit Ausnahme der Abstände zu Wohnhäusern sollen alle Kriterien auf den Prüfstand gestellt werden.

© dpa-infocom, dpa:230607-99-975223/3

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