Energie:Kommunen sehen Wärmeplanung immer noch als Herausforderung

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Robert Brückmann, Leiter des Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende (KWW). (Foto: Hendrik Schmidt/dpa)

In den nächsten Jahren müssen alle Städte und Gemeinden in Deutschland einen kommunalen Wärmeplan erstellen. Diese Aufgabe scheint für viele immer noch sehr groß.

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Berlin/Halle (dpa/sa) - Bei der kommunalen Wärmeplanung müssen die Landesregierungen aktiver werden nach Ansicht des Leiters des Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende, Robert Brückmann. „Es ist wichtig, dass die Landespolitik versteht, dass der Staffelstab in gewisser Weise an sie übergeben wurde“, sagte Brückmann der Deutschen Presse-Agentur. Die Regierungen in den Bundesländern könnten den Kommunen dadurch Richtungen weisen und Klarheit schaffen, sagte er.

Derzeit gelten unter anderem einige Kommunen in Baden-Württemberg als Vorreiter bei der Planung. Andere Kommunen stehen hingegen noch ganz am Anfang. Brückmann zufolge gingen aber immer mehr der insgesamt 10.700 Kommunen des Landes das Thema an. Der Bund will die Länder bei der Erstellung der Pläne bis 2028 mit 500 Millionen Euro unterstützen. Das Kompetenzzentrum im anhaltischen Halle ist Teil der Deutschen Energie-Agentur (dena) und soll die Kommunen bei der Erstellung der Wärmepläne unterstützen.

Nach neuen gesetzlichen Vorgaben sollen Großstädte bis Ende Juni 2026, kleinere Städte und Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern bis Ende Juni 2028 Wärmepläne erstellen. Die Anforderungen wurden in dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes definiert, das am 1. Januar 2024 in Kraft trat.

Die kommunale Wärmeplanung ist wichtig für Bestandsbauten. Hauseigentümer sollen dadurch Klarheit haben, ob sie zum Beispiel an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden oder ob sie sich bei einer neuen Heizung um eigene dezentrale Lösungen kümmern sollen - also zum Beispiel eine Wärmepumpe.

Die 60 von Kommunen bis Ende 2023 gestellten Förderungsanträge zeigten, dass es in Sachsen-Anhalt schon viele Kommunen gibt, in denen die kommunale Wärmeplanung präsent sei, erklärte das Landesumweltministerium auf Anfrage. 14 der Anträge seien bislang bewilligt worden. Unter den Antragstellern seien sowohl große Städte als auch kleine Gemeinden in verschiedenen Regionen dabei.

Die Situation der Kommunen beleuchtet das Kompetenzzentrum mithilfe einer nicht repräsentativen Umfrage, die am Donnerstag in Berlin vorgestellt wird. 862 Kommunen aus dem gesamten Bundesgebiet beteiligten sich den Angaben des Kompetenzzentrums zufolge daran. Daraus gehe hervor, dass die Städte und Gemeinden bei der Wärmeplanung vor allem vor drei Herausforderungen ständen: der Beteiligung von verschiedenen Akteuren sowie Bürgern am Prozess, der Kommunikation zu dem Prozess sowie den Kosten für die Planung. Gleichzeitig schätzten sie ihren Wissensstand 2023 aber besser ein als noch im Jahr zuvor.

„In Sachen Kosten für die Erstellung kommunaler Wärmepläne ist eine klare Tendenz zu sehen: Je weniger Einwohner pro zu beplanender kommunaler Fläche, desto höhere Kosten pro Kopf. Das heißt, Kleinstädte haben hier gegenüber Großstädten einen Nachteil“, ergänzte Brückmann. Demnach variieren die jeweiligen Kosten stark - zwischen 0,84 Euro bis 6,32 Euro pro Kopf. Gesenkt werden könnten sie, indem sich die Kommunen für die Planung „als Konvoi zusammenzutun“, empfahl Brückmann.

Das Bild zur Lage ist momentan noch eher lückenhaft. Viele Kommunen nahmen gar nicht an der Umfrage des Kompetenzzentrums teil. „Ich gehe davon aus, dass dort noch ein Aufbau des Wissensstandes erforderlich ist“, so die Einschätzung Brückmanns. Dazu veröffentlichte das Zentrum jüngst unter anderem ein Dienstleister- und ein Musterleistungsverzeichnis. Das Kompetenzzentrum hatte seine Arbeit im April 2022 im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums aufgenommen.

Um das Thema weiter voranzutreiben, wurde in Sachsen-Anhalt unter anderem zu Jahresbeginn eine Möglichkeit zum Austausch zwischen Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, Kammern, Verbänden, Innungen, Wohnungswirtschaft und der Landesverwaltung geschaffen. Um den Anforderungen erfüllen zu können, werde derzeit auch ein Landesgesetz erarbeitet, hieß es.

© dpa-infocom, dpa:240314-99-333185/2

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