Energie - Kiel:Preise bei Fernwärmeversorgung in Schleswig-Holstein stabil

Kiel (dpa/lno) Die Fernwärmepreise in Schleswig-Holstein sind in den vergangenen zwei Jahren weitgehend stabil geblieben. Zu diesem Ergebnis kommt der am Freitag veröffentlichte Ergebnisbericht der Landeskartellbehörde für Energie, wie das zuständige Energiewendeministerium in Kiel mitteilte. Insgesamt wurden den Angaben zufolge 42 Versorgungsunternehmen mit 204 Fernwärmenetzen zu ihren Fernwärmepreisen (Stichtag: 1. Juli 2018) befragt. Es habe sich gezeigt, dass die Unterschiede in den vergangenen fünf Jahren abgenommen haben und die Preise enger um die durchschnittlichen Fernwärmepreise streuen, teilte das Ministerium weiter mit. Gleichwohl ist die Bandbreite der Fernwärmepreise den Angaben zufolge weiterhin hoch: Die niedrigsten Preise liegen bei rund 6 Cent pro Kilowattstunde. Die höchsten Preise sind mehr als doppelt so hoch.

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Kiel (dpa/lno) Die Fernwärmepreise in Schleswig-Holstein sind in den vergangenen zwei Jahren weitgehend stabil geblieben. Zu diesem Ergebnis kommt der am Freitag veröffentlichte Ergebnisbericht der Landeskartellbehörde für Energie, wie das zuständige Energiewendeministerium in Kiel mitteilte. Insgesamt wurden den Angaben zufolge 42 Versorgungsunternehmen mit 204 Fernwärmenetzen zu ihren Fernwärmepreisen (Stichtag: 1. Juli 2018) befragt. Es habe sich gezeigt, dass die Unterschiede in den vergangenen fünf Jahren abgenommen haben und die Preise enger um die durchschnittlichen Fernwärmepreise streuen, teilte das Ministerium weiter mit. Gleichwohl ist die Bandbreite der Fernwärmepreise den Angaben zufolge weiterhin hoch: Die niedrigsten Preise liegen bei rund 6 Cent pro Kilowattstunde. Die höchsten Preise sind mehr als doppelt so hoch.

Der Landeskartellbehörde für Energie sind den Angaben zufolge auch in dieser Untersuchung Fernwärmenetze mit deutlich überdurchschnittlichen Fernwärmepreisen aufgefallen. Welche dieser Netze nun einer vertieften Untersuchung durch die Landeskartellbehörde unterzogen werden sollen, werde nach eingehender Prüfung entschieden, teilte das Ministerium weiter mit. Dabei wird unter anderem zu klären sein, ob die Preisdifferenzen auf tatsächlichen Kostenunterschieden beruhen oder ob sie Ausdruck von Marktmacht bei Anbietern oder Nachfragern sind.

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