Kassel:Windradplan für Odenwald: Kommunen verlieren vor Gerichtshof

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Kassel/Erbach/Darmstadt (dpa/lhe) - Die zwölf Städte und Gemeinden des Odenwaldkreises sind mit ihrem eigenen Plan für Windradflächen vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel gescheitert. Das Land Hessen habe den Plan nicht genehmigen müssen, entschieden die Kasseler Richter am Montag. Laut Urteil haben die Kommunen zu Unrecht einen 1000-Meter-Mindestabstand zwischen Windenergieanlagen und Siedlungen als Ausschlusskriterium für Windradstandorte angesehen. Sie hätten stattdessen in jedem Einzelfall eine Abwägung über Abstände zulassen müssen.

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Kassel/Erbach/Darmstadt (dpa/lhe) - Die zwölf Städte und Gemeinden des Odenwaldkreises sind mit ihrem eigenen Plan für Windradflächen vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel gescheitert. Das Land Hessen habe den Plan nicht genehmigen müssen, entschieden die Kasseler Richter am Montag. Laut Urteil haben die Kommunen zu Unrecht einen 1000-Meter-Mindestabstand zwischen Windenergieanlagen und Siedlungen als Ausschlusskriterium für Windradstandorte angesehen. Sie hätten stattdessen in jedem Einzelfall eine Abwägung über Abstände zulassen müssen.

Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Eine Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht ist möglich. (Az.: 4 A 2426/17)

16 Windräder drehen sich bisher im Odenwaldkreis. Der Bau weiterer Anlagen ist umstritten, aber landespolitisch gewollt. Um die Beeinträchtigung der Landschaft gering zu halten und den Bau zu lenken, werden seit einigen Jahren Flächen für Windräder ausgewiesen. 2010 hatten die Gemeinden des Odenwaldkreises das selbst in die Hand genommen, sie wollten nicht länger auf das Land Hessen warten.

Man untersuchte Flächen, gab Gutachten in Auftrag und stellte am Ende einen sogenannten Flächennutzungsplan mit Gebieten für den Windradbau auf. Doch das Regierungspräsidium Darmstadt verweigerte 2015 die Genehmigung. Auf dem Gerichtsweg wollten die Kommunen diese nun erzwingen.

Strittig waren dabei drei Aspekte: die aus Sicht des Landes unzureichende Berücksichtigung von Vorkommen der seltenen Mopsfledermaus, Schutz von Vogel-Lebensräumen und ein Mindestabstand von 1000 Metern von Windrädern zu bestehenden oder geplanten Siedlungsbereichen.

Ausschlaggebend war für die Verwaltungsrichter der letzte Punkte: Der Mindestabstand sei eine Vorgabe für Regionalplaner gewesen - nicht für Kommunen. „Demzufolge hätten sich die Gemeinden im Einzelfall mit der Frage auseinandersetzen müssen, welchen Abstand die Gemeinden zwischen Windkraftanlagen und Siedlungsbereichen für angemessen erachten“, erklärte der Gerichtshof.

Der Streit zwischen Land und Kommunen hat auch eine politische Dimension. Das Land Hessen hat mittlerweile eine eigene regionale Windkraft-Planung in Arbeit, den Teilplan Energie Südhessen (TPEE). Dieser sieht 2,7 Prozent der Kreisfläche für Windräder vor. Angesichts einer hessenweiten Zielvorgabe für Windkraftgebiete von 2 Prozent der Landesfläche sehen sich die Odenwaldkommunen übermäßig belastet. Ihr Flächennutzungsplan hatte nur 1,6 Prozent Windkraftflächen vorgesehen und eine Konzentration von Windrädern an wenigen Standorten.

Beendet ist der Streit um die Windkraft im Odenwald mit dem Urteil daher nicht. Er wäre voraussichtlich selbst bei einem Sieg der Kommunen vor dem VGH weitergegangen. Denn der TPEE hätte die kommunale Planung ausgehebelt - sofern er denn genehmigt wird und rechtlich Bestand hat. Deshalb hatte der Odenwaldkreis schon vor Monaten finanzielle Unterstützung angekündigt, falls die Kommunen gegen den Windkraftplan des Landes vor Gericht ziehen sollten.

Das geht aber erst, wenn das Land den TPEE genehmigt hat. Das Wirtschaftsministerium in Wiesbaden rechnet damit, dass die Unterlagen dazu im September vorliegen.

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