Issum:Erster Windpark-Verbund setzt neue Technik ein

Windkraftanlagen stehen in einem Windpark. (Foto: Christian Charisius/dpa/Symbolbild)

In einem Windpark-Verbund am Niederrhein ist am Freitag das nächtliche Dauerblinken roter Warnlampen auf acht Windrädern ausgeschaltet worden. Die...

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Issum/Düsseldorf (dpa/lnw) - In einem Windpark-Verbund am Niederrhein ist am Freitag das nächtliche Dauerblinken roter Warnlampen auf acht Windrädern ausgeschaltet worden. Die Gefahrenleuchten werden dort künftig nachts oder bei schlechter Sicht nur noch dann aktiviert, wenn sich ein Flugzeug oder ein Hubschrauber dem Windpark nähert. Für die Aktivierung werden Signale genutzt, die die Luftfahrzeuge aussenden, wie der Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) mitteilte. „Wir erhoffen uns, dass solche Umrüstungen zu mehr Zustimmung in der Bevölkerung für die Windenergie führt“, sagte der Vorsitzende des Windkraft-Branchenverbands, Reiner Priggen. Die System-Umstellung in Issum (Kreis Kleve) erfolgte im Beisein von Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU).

Nach Angaben des Landesverbands war es der erste Windpark-Verbund in NRW, der mit der sogenannten bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) ausgestattet wurde. Der LEE NRW ist über eine Tochtergesellschaft selbst Akteur bei der Umstellung und arbeitet dabei mit einem Anbieter für BNK-Anlagen zusammen. Die bisherigen Planungen des Branchenverbandes sehen vor, dass in den kommenden Monaten landesweit 46 Verbünde mit mehr als 300 Anlagen umgerüstet werden.

Die Ausstattung mit BNK-Anlagen ist für Windräder ab einer Höhe von 100 Metern, die seit 2006 in Betrieb gingen, gesetzlich vorgeschrieben. Von den gut 3500 Windrädern in NRW fallen laut Fachagentur Windenergie an Land rund 1500 unter die Vorschrift. Im Herbst vergangenen Jahres waren laut einer Umfrage der Agentur in NRW allerdings erst eine einstellige Anzahl mit einer BNK ausgerüstet. Bundesweit hatten damals 17 Prozent aller umzurüstenden Windenergieanlagen bereits eine BNK oder die Genehmigung dafür.

© dpa-infocom, dpa:220114-99-713603/2

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: