Eigenbedarfskündigung:Kein Räumungsanspruch gegen 103-Jährige

Eine schwerbehinderte und pflegebedürftige Frau muss nun doch nicht nach mehr als 50 Jahren aus ihrer Wohnung in Stuttgart ausziehen.

Happy End im Streit um eine Eigenbedarfskündigung gegen eine 103 Jahre alte Frau in Stuttgart: Die schwerbehinderte und pflegebedürftige Frau muss nun doch nicht nach mehr als 50 Jahren aus ihrer Wohnung ausziehen. Das habe der Vermieter am Donnerstag bekanntgegeben, bestätigte der Stuttgarter Mieterverein.

Der Vermieter habe sich nun wohl dem großen Druck gebeugt, sagte der Vorsitzende des Mietervereins, Rolf Gaßmann, der Nachrichtenagentur AP. Solange die Dame lebe und nicht in ein Pflegeheim ziehe, werde der Räumungsanspruch nicht durchgesetzt.

Kündigung der Mutter verschwiegen

Die Frau und ihr 65-jähriger Sohn, der sie pflegt, sollten zum 1. Oktober die Wohnung verlassen. Die fristgerechte Kündigung erfolgte bereits im Dezember. Vor wenigen Wochen legte der Mieterverein nun Widerspruch gegen die Kündigung ein. Wie die Stuttgarter Zeitung am Donnerstag berichtet, hatte der Vermieter seinen Anspruch auf Eigenbedarf damit begründet, dass die Wohnung größer und zentraler gelegen sei als seine bisherige.

Die ehemalige Dienstwohnung gehörte einst einer Stuttgarter Brauerei, wo der Ehemann der 103-Jährigen als leitender Angestellter tätig war. Der Sohn hatte seiner Mutter die Kündigung laut Gaßmann bisher verschwiegen.

Aus Sicht des Mietervereinsvorsitzenden werden sich vergleichbare Fälle in Zukunft mehren, weil die Menschen, die in Wohnungen leben, immer älter würden. "Und bisher haben wir auch nicht die Sensibilität aller Gerichte bei solchen Fällen", sagte Gaßmann. Man sollte sich vor Augen führen, dass der Auszug eines betagten Mieters oft dessen Tod bedeute.

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