Düsseldorf (dpa/lnw) - Geschlossene Geschäfte am zweiten Advent in Düsseldorf: Das Verwaltungsgericht hat einen verkaufsoffenen Sonntag am 10. Dezember in der Innenstadt verboten. Das Gericht begründete seinen Beschluss am Dienstag mit dem besonderen verfassungsrechtlichen Schutz der Sonntagsruhe. Zugleich bemängelten die Richter, die vom Stadtrat vorgenommene Prognose zur besonderen Attraktivität des innerstädtischen Weihnachtsmarkts sei „weder schlüssig noch vertretbar“. Sie beschränke sich auf die „Strahlkraft“ des zum „42. Mal“ veranstalteten „überregionalen Besuchermagneten“. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig.
Düsseldorf:Gericht stoppt verkaufsoffenen Sonntag in Innenstadt
Düsseldorf (dpa/lnw) - Geschlossene Geschäfte am zweiten Advent in Düsseldorf: Das Verwaltungsgericht hat einen verkaufsoffenen Sonntag am 10. Dezember in der Innenstadt verboten. Das Gericht begründete seinen Beschluss am Dienstag mit dem besonderen verfassungsrechtlichen Schutz der Sonntagsruhe. Zugleich bemängelten die Richter, die vom Stadtrat vorgenommene Prognose zur besonderen Attraktivität des innerstädtischen Weihnachtsmarkts sei "weder schlüssig noch vertretbar". Sie beschränke sich auf die "Strahlkraft" des zum "42. Mal" veranstalteten "überregionalen Besuchermagneten". Der Beschluss ist nicht rechtskräftig.
Direkt aus dem dpa-Newskanal
Lesen Sie mehr zum Thema