Dienstreisen:Was Überstunden sind

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Wenn einen die Firma auf Dienstreise schickt, gehört auch die Reisezeit zur Dienstzeit. So urteilte nun das Bundesarbeitsgericht und gab damit dem Kläger recht. Der aber könnte trotzdem leer ausgehen, denn die Richter machten eine Einschränkung.

Von Detlef Esslinger, München

Schickt ein Unternehmen einen Mitarbeiter vorübergehend zur Arbeit ins Ausland, muss es die Hin- und Rückreise als Arbeitszeit betrachten und ihm bezahlen. Von diesem Grundsatz hat sich das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am Mittwoch in einem Urteil leiten lassen.

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