Steuerhinterziehung:Deutliche Kritik an Olaf Scholz' Cum-Ex-Gesetz

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Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) ist wegen des Umgangs mit dem Cum-Ex-Skandal in der Kritik. (Foto: Frederic Kern/Imago Images)

Hat das Finanzministerium ohne Not eine Regel eingeführt, die den Staat hohe Millionensummen kosten könnte? Ein neues Gutachten gibt den Kritikern der "Lex Cum-Ex" recht.

Von Jan Willmroth, Frankfurt

Der 2. September 2020 wird auch in Erinnerung bleiben wegen der Chance, die Bundesfinanzminister Olaf Scholz an diesem Tag verpasst hat. Auf der Tagesordnung der Kabinettssitzung in Berlin stand das Jahressteuergesetz, ein stets kompliziertes Werk, mit dem der Fiskus einmal im Jahr das Steuerrecht anpasst. Einen wichtigen Paragrafen ließ Scholz darin unangetastet: eine erst seit Juli gültige Regel zur Verjährung in Fällen von Steuerhinterziehung. Bleibt alles so wie in diesem Sommer beschlossen, dann könnten dem Staat wegen einer fragwürdigen Einschränkung zu dieser neuen Norm etliche Millionen Euro an mutmaßlich hinterzogenen Steuern entgehen. Und das, obwohl das Ministerium offiziell das Gegenteil bewirken wollte.

Es geht um den neu formulierten Paragrafen 375a in Deutschlands Steuergrundgesetz, der Abgabenordnung. Diesen hat der Bundestag im Juni als Teil des eilig zusammengeschriebenen Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes beschlossen. Der Gedanke dahinter: Wer Steuern hinterzogen hat, soll seine Beute auch dann noch zurückzahlen, wenn sein Fall bereits steuerlich verjährt ist. Das war bislang umstritten, gerade in Cum-Ex-Fällen, in denen Banken und ihre Helfer beim Aktienhandel den Fiskus um Milliarden an Dividendensteuern gebracht haben sollen. Auch im ersten Cum-Ex-Prozess am Landgericht Bonn wurde darum gerungen.

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Von nun an steht fest: Ob steuerlich verjährt oder nicht, hinterzogene Gelder darf sich der Staat später im Strafverfahren zurückholen. Eine Zusatzbestimmung schließt allerdings Fälle aus, die zum 1. Juli 2020 bereits zahlungsverjährt waren. Das trifft auf viele Cum-Ex-Sachverhalte aus den Jahren 2005 bis 2012 zu, in denen die Finanzämter nicht früh genug eingriffen. Jetzt könnten viele Millionen Euro für immer verloren sein.

Das Bundesfinanzministerium beharrte im Juli auf dem Standpunkt, ein solcher Stichtag sei zwingend notwendig: Gesetze dürften nicht im Nachhinein für die Altfälle verändert werden - in der Fachsprache Rückwirkungsverbot genannt.

Das sehen sogar Steuerrechtler von Cum-Ex-Banken ganz anders, wie sie in vertraulichen Gesprächen eingestehen. Und auch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages kommt zum gegenteiligen Schluss. Zwar bestehe tatsächlich das Interesse der Beteiligten auf Rechtssicherheit, heißt es in dem Papier, das SZ und WDR vorliegt. Allerdings hebelt das übergeordnete Allgemeininteresse diesen Anspruch im konkreten Fall wohl aus. Dieses Interesse bestehe darin, "Tätern wie der Rechtsgemeinschaft vor Augen zu führen, dass strafrechtswidrige Bereicherungen nicht geduldet werden und Straftaten sich nicht lohnen". Die Vermögensabschöpfung diene dem Ziel, das "Vertrauen der Bevölkerung in die Gerechtigkeit und die Unverbrüchlichkeit der Rechtsordnung zu stärken". Deshalb könne eine "echte" Rückwirkung ausnahmsweise zulässig sein. Man hätte das neue Gesetz also durchaus auch auf alle alten Cum-Ex-Fälle anwenden können.

Zu dieser Einschätzung war zuvor auch der Bielefelder Steuer- und Verfassungsrechtler Simon Kempny gekommen: Für das Bundesverfassungsgericht sei in solchen Fällen entscheidend, "ob der Gesetzgeber damit einen legitimen gesetzgeberischen Zweck verfolgt und für diesen Zweck die Einziehung der Altfälle erforderlich und verhältnismäßig ist". Das sieht Kempny bei der "Lex Cum-Ex" gegeben.

Die Grünen wollen einen Änderungsantrag zum Jahressteuergesetz einbringen

Inzwischen scheinen sich auch Scholz' Beamte ihrer Sache nicht mehr so sicher zu sein. "Wir streben weitere Verbesserungen hinsichtlich der Einziehung bei bereits verjährten Steueransprüchen an", erklärte das Ministerium. "Es wird daher derzeit zusammen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz geprüft, welche weiteren Verbesserungen möglich und hilfreich sind, um Taterträge wirksam zu entziehen."

Die Opposition im Bundestag ist verärgert. Der Linken-Finanzpolitiker Fabio De Masi, der auch das Gutachten beim Wissenschaftlichen Dienst bestellt hat, sagt: "Es wäre ein Skandal, wenn der Bundestag nicht korrigiert, dass ohne Not Banken Rechtssicherheit verschafft wurde." Die Grünen-Abgeordnete Lisa Paus kündigte für ihre Fraktion einen Änderungsantrag zum Jahressteuergesetz an. "Es ist im öffentlichen Interesse, dass eine rückwirkende strafrechtliche Einziehung von Gewinnen aus Steuerhinterziehung möglich sein sollte, wenn diese bereits steuerrechtlich verjährt sind", sagte sie. Das gelte etwa für neue Fälle, die bislang noch nicht entdeckt wurden. Und von denen, das zeigen die vor allem in Nordrhein-Westfalen vorangetriebenen Ermittlungen in Sachen Cum-Ex immer wieder, gibt es noch einige.

© SZ vom 05.09.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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