Cum-Ex-Skandal:Sie dürfen die Beute behalten

Banken Frankfurt

Viele Cum-Ex-Fälle sind steuerlich verjährt, weil die Finanzämter entweder nicht rechtzeitig merkten, dass sie über den Tisch gezogen wurden, oder weil es ihnen rechtlich zu unsicher war, das Geld von den Beteiligten zurückzufordern.

(Foto: Frank Rumpenhorst/dpa)

Ein neues Gesetz sollte es möglich machen, viele Milliarden Euro aus womöglich illegalen Cum-Ex-Geschäften zurückzuholen. Doch daraus wird in vielen Fällen nichts. Das Geld ist nun möglicherweise für immer weg.

Von Jan Willmroth und Nils Wischmeyer

Vieles war gut gemeint, aber nur wenig gut gemacht. Die Bemühungen der Politik, den historisch größten Finanzmarktschwindel zulasten des Staates zu stoppen, griffen immer wieder zu kurz.

Jahrelang versuchte die jeweilige Bundesregierung mit Gesetzen und Verordnungen steuergetriebene Aktiendeals der Sorte Cum-Ex zu unterbinden, erst 2007, dann 2009, immer so, dass sich die Vorschriften aushebeln ließen.

Erst Ende 2011 gelang es, die Geschäfte zu stoppen, die den Fiskus zuvor Milliarden gekostet hatten. Recherchen von WDR und Süddeutscher Zeitung zeigen nun, dass sich dieses Muster auch bei der Aufarbeitung wiederholt - und den Staat so um mehrere Milliarden Euro bringen könnte.

Konkret geht es um den Paragrafen 375a der Abgabenordnung, das wichtigste deutsche Steuergesetz. Die neue Norm hatte das Bundesfinanzministerium unter Olaf Scholz in das zweite Corona-Steuerhilfegesetz schreiben lassen. Zusammen mit weiteren Bestimmungen bekam der Paragraf bei einigen Experten den Titel "Lex Cum-Ex". Die lateinische Abkürzung steht für Handelsmuster von Aktien mit (cum) und ohne (ex) Dividende, bei denen sich die Akteure mehr Steuern erstatten oder anrechnen ließen, als sie tatsächlich gezahlt hatten. Mehr als zehn Milliarden Euro flossen so aus der Staatskasse ab.

Die neue Bestimmung soll es Staatsanwaltschaften ermöglichen, die Beute der Cum-Ex-Geschäfte auch dann noch von Banken und anderen Beteiligten einzuziehen, wenn die Fälle eigentlich schon steuerlich verjährt sind. Das ist in der Regel zehn Jahre nach Zustellung eines Steuerbescheids der Fall.

"Um die Frage zu entscheiden, ob Altfälle mit einbezogen werden dürfen, kommt es für das Bundesverfassungsgericht darauf an, ob der Gesetzgeber damit einen legitimen gesetzgeberischen Zweck verfolgt"

Bislang war umstritten und an keiner Stelle eindeutig geregelt, ob hinterzogene Steuern in einem Strafprozess auch viel später noch eingezogen werden können. Paragraf 375a nun liest sich wie eine deutliche Ansage an die beteiligten Banken und Finanzfirmen, dass der Staat sich die Beute auf jeden Fall zurückholen kann. Im selben Aufschlag aber wird die neue Bestimmung entscheidend eingeschränkt. So gilt der Paragraph nach einer bislang unbeachteten Zusatzregel künftig nicht für Fälle, die zum 1. Juli bereits steuerlich verjährt waren.

Genau das trifft auf viele Cum-Ex-Fälle zu, die meist in die Zeit zwischen 2005 und 2012 fallen. Mit dem im Gesetz formulierten Stichtag könnten deshalb Milliarden verloren sein, fürchtet der nordrhein-westfälische Justizminister Peter Biesenbach (CDU). Viele Cum-Ex-Fälle sind steuerlich verjährt, weil die Finanzämter entweder nicht rechtzeitig merkten, dass sie über den Tisch gezogen wurden, oder weil es ihnen rechtlich zu unsicher war, das Geld von den Beteiligten zurückzufordern - solche Streitigkeiten sind oft teuer. Das Bundesfinanzministerium hält den Stichtag für zwingend erforderlich. Zwar könnten aufgrund des neuen Gesetzes noch nicht verjährte Taterträge länger eingezogen, also im Strafverfahren zurückgeholt werden. Bereits verjährte Fälle aber könnten nicht unter das neue Gesetz fallen. "Für bereits verjährte Steueransprüche ist eine Einziehung nicht zulässig", hieß es aus dem Ministerium.

Hintergrund ist das Prinzip des Rechtsstaats: Demnach müssen sich Personen und Unternehmen darauf verlassen können, dass die geltenden Gesetze nicht im Nachhinein geändert werden. Konkret spricht man von einem Rückwirkungsverbot. Doch gilt das ausnahmslos? Der Verfassungs- und Steuerrechtler Simon Kempny von der Universität Bielefeld kritisiert die Haltung des BMF. Zwar habe Ministerium in seiner Auffassung prinzipiell recht. Doch gebe es eben Ausnahmen. "Um die Frage zu entscheiden, ob Altfälle mit einbezogen werden dürfen, kommt es für das Bundesverfassungsgericht darauf an, ob der Gesetzgeber damit einen legitimen gesetzgeberischen Zweck verfolgt und für diesen Zweck die Einziehung der Altfälle erforderlich und verhältnismäßig ist", so Kempny.

Er glaubt, dass das neue Gesetz auch ohne die Einschränkung eine Chance vor dem Bundesverfassungsgericht hätte. Entsprechend kann er nicht nachvollziehen, warum das Bundesfinanzministerium nicht immerhin versucht hat, das Gesetz ohne Einschränkung durchzubringen.

"Das Verfassungsgericht kann seine Rechtsprechung zum Vertrauensschutz nur weiterentwickeln, wenn man ihm Fälle gibt. Wenn der Gesetzgeber aus vorauseilender Sorge eine Gesetzesänderung unterlässt oder zusammenstreicht, kommt es aber erst gar nicht dazu", sagt Kempny.

In anderen Worten: Wer es nicht versucht, hat schon verloren. Biesenbach sieht das ähnlich. "Aus zwingenden Gründen des Gemeinwohls", sagt er, gebe es sehr wohl Ausnahmen vom Rückwirkungsverbot. "Bei Cum-Ex liegen aus meiner Sicht solche zwingenden Gründe vor. Ich werde eigene Gesetzesvorschläge einreichen, damit das Geld nicht den Steuerbetrügern verbleibt."

Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Lisa Paus wundert sich ebenso. "Die Bundesregierung scheint von Anfang an nicht richtig informiert zu haben", sagt die Finanzexpertin.

Selbst in der Gesetzesbegründung fehle jeglicher Hinweis auf die Auswirkungen der Zusatzregel. "Der Rechtstaat muss beweisen, dass er sich gegen einen so dreisten Steuerraub wehren kann", sagte Paus. Dass das Gesetz nicht ganz den Zweck erfüllt, den es sollte, hat man wohl auch beim BMF gemerkt.

Dort beteuert man nun, dass man "eng" mit Bundesjustizministerium zusammenarbeite, um noch eine Verbesserung bei den Altfällen zu erzielen. "Für die Bundesregierung ist es von großer Wichtigkeit, dass die Taten aufgeklärt, die Täter bestraft und Taterträge entzogen werden", heißt es aus Scholz' Ministerium.

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