Ermittlungen:Hinweise auf Betrug mit Corona-Hilfen häufen sich

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Oft ist es Start-ups nicht möglich, sich blitzartig zu verändern. Vielen, die noch in der Anfangsphase sind, geht derzeit das Geld aus. (Foto: imago/Westend61)
  • Von Freitag an nimmt Nordrhein-Westfalen wieder Anträge auf Corona-Soforthilfen von Kleinunternehmen an.
  • Diese waren ausgesetzt, weil es in NRW und weiteren Bundesländern Hinweise auf einen Missbrauch des Verfahrens gab.
  • Künftig gleichen die Behörden nun die Kontodaten der Anstragsteller mit den Finanzämtern ab - aber warum erst jetzt?

Von Jan Willmroth, Frankfurt

Als im März Hunderttausende mit einem Mal vor dem Nichts standen, lösten die Regierungen von Bund und Ländern schnell ein, was sie versprochen hatten. Unbürokratische Unterstützung sollte es geben, damit die Pandemie nicht binnen Wochen Existenzen von Selbständigen vernichtet und massenhaft Kleinbetriebe in die Pleite treibt. Wem coronabedingt die Umsätze wegbrachen, der sollte zügig Geld vom Staat bekommen, um seine laufenden Kosten weiterhin decken zu können. Dann dauerte es nur wenige Tage, und die Zahl der Anträge war bundesweit siebenstellig. In vielen Fällen vergingen nicht einmal 36 Stunden, bis die Soforthilfen auf dem Geschäftskonto eingingen.

Wie die Auszahlung der vom Bund zugesagten Mittel ablaufen sollte, wie man Landes- und Bundeshilfsprogramme zusammenführt, das entschied jedes Bundesland für sich. Recherchen von SZ, NDR und WDR zu den jeweiligen Antragsverfahren lassen nun zumindest den Schluss zu, dass es in einigen Fällen erhebliche Sicherheitslücken und mangelnde Kontrollen gab oder noch gibt.

Nordrhein-Westfalens Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) nutzte die Hilfen anfangs für Werbung in eigener Sache: Es sei ihm ein besonderes Herzensanliegen, sagte er am 25. März, "das Antragsverfahren so einfach, schlank und unbürokratisch wie möglich zu machen". Es sollte rein digital ablaufen, ohne sogenannte Medienbrüche: "Ausgedruckte Anträge nehmen wir nicht an!" Hunderte Mitarbeiter des Landes wurden einbestellt, um die online gestellten Anträge zu prüfen und freizugeben, schon am 2. April waren es 225 000 Stück. Kaum hatte Pinkwart das komplett digitale Verfahren verkündet, tat sich Verdächtiges: Im Netz tauchten Kopien des Antragsformulars auf, gefälschte Webseiten, gemacht, um Unternehmer zu täuschen, Daten abzufischen und damit die Behörden auszutricksen.

Jetzt gibt es eine eigene Ermittlungskommission beim LKA in Düsseldorf, die Staatsanwaltschaft Köln hat Webadressen beschlagnahmt, eine Woche lang waren Antragsverfahren und Auszahlungen ausgesetzt. Es gibt Ermittlungen in Hamburg, wo die Landesregierung nach einem ähnlichen Verdacht auf Betrug mittels gefälschter Webseiten am Mittwoch ebenfalls das Antragsverfahren vorläufig gestoppt hat. Es gibt Hinweise auf einen Missbrauch des Verfahrens in Berlin und auch in Bayern, wo die Antragsteller noch Anfang April nicht einmal Steuer- und Personalausweisnummer angeben mussten. Und mit jedem neuen Betrugsverdacht drängt sich eine Frage immer mehr auf: Haben die Bundesländer zugunsten der schnellen, unbürokratischen Hilfe auf einfachste Kontrollmechanismen verzichtet - und damit zugelassen, dass staatliche Hilfsgelder den Falschen zugutekommen?

In NRW musste jeder Antragsteller von Anfang an zustimmen, dass die zuständigen Finanzämter den Antrag prüfen dürfen. Ein Abgleich der Bankverbindung würde schon reichen, um Betrügern das Handwerk zu legen beim Versuch, die Corona-Hilfen mit gestohlenen Daten auf ihre eigenen Konten umzuleiten. Allein, die Landesregierung hat davon keinen Gebrauch gemacht - das soll erst von diesem Freitag an geschehen, wenn das Antragsformular wieder online geht. Pinkwart hatte am Dienstag erklärt, dieser Abgleich sei bislang wegen des Steuergeheimnisses nicht möglich gewesen, und erst jetzt, durch den Betrugsverdacht, sei den Bezirksregierungen der Zugriff auf Daten der Finanzämter erlaubt.

Auch andere Bundesländer argumentieren so, aber die Rechtsauffassung ist zweifelhaft. Mit Blick auf NRW verweist Christoph Spengel, Professor für Steuerrecht an der Uni Mannheim, auf die stets erteilte Einwilligung in den Datenabgleich. "Es wäre also ohne Weiteres möglich gewesen, über die jeweilige Steuernummer die Korrektheit der Bankverbindung automatisiert und somit schnell zu prüfen", sagt er. "Wenn das nicht geschehen ist, ist das grob fahrlässig." Der Vorsitzende des Bundes deutscher Kriminalbeamter, Sebastian Fiedler, ergänzt: Das Steuergeheimnis verpflichte nur die Steuerbehörden, Daten in ihrer Sphäre geheim zu halten. "Es verpflichtet natürlich nicht die Bezirksregierung, Antragsdaten gegenüber der Steuerverwaltung zu verschweigen."

"Ohne Unterschrift wäre ein Antragsprozess in Thüringen undenkbar."

Anderswo hat man frühzeitig mit Betrügern gerechnet und verlangt immerhin einen unterschriebenen und eingescannten Antrag. "Ohne Unterschrift wäre ein Antragsprozess in Thüringen undenkbar und ein digitales Formular nur 'abzusenden', unvorstellbar", erklärt etwa die Thüringer Aufbaubank. In Kiel heißt es beim Landeswirtschaftsministerium, man habe sich bewusst für ein Antragsverfahren mit Unterschrift entschieden: "Ein Grund war, dass unseres Erachtens ein medienbruchfreies, rein digitales Verfahren ein höheres Betrugsrisiko birgt." Mecklenburg-Vorpommern verlangt sogar Briefe per Post. In Hessen werde, so heißt es im Wirtschaftsministerium in Wiesbaden, jeder Zweifelsfall an das Finanzamt Kassel zur Prüfung geschickt. Dessen Sachbearbeiter dürften auch selbst tätig werden und sich Anträge heraussuchen - und sie erhielten automatisiert Stichproben zur Intensivprüfung. Vereinzelt gebe es bereits Ermittlungen wegen Missbrauchsversuchen.

Weitere Bundesländer verweisen auf "Plausibilitätsprüfungen", die aber teils fehleranfällig sind. So überlässt es etwa die Landesförderbank in Brandenburg den Hausbanken, die Kontoinhaber mit den Adressaten der Überweisung abzugleichen. In Sachsen werden die Finanzbehörden zwar herangezogen, aber nur "anlassbezogen". Wie viel Geld möglicherweise an Betrüger abgeflossen ist, bleibt offen. In NRW gab es in dieser Woche laut Innenministerium zumindest keine bekannten Fälle, in denen Betrüger erfolgreich waren. Mit dem Stopp des Antragsverfahrens versucht Hamburg jetzt dem Betrug vorzubeugen - wobei die gefälschte Seite, um die es geht, bereits seit dem 11. April online war. Sie wurde bei demselben Dienstleister in der Slowakei registriert, der auch eine der in NRW aufgefallenen Fake-Seiten beherbergt hatte. Den Recherchen zufolge wurden beide Seiten von Kunden mit deutschen Kontaktdaten registriert und mutmaßlich mit Kryptowährungen bezahlt.

In Bayern hat Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) sogar zugegeben, Betrugsfälle in Kauf zu nehmen. "Jetzt hoffen wir auf die Erklärung an Eides statt, dass uns nur ein gewisser Prozentsatz der Menschen hinters Licht führen will", sagte er vorige Woche. "Aber wir müssen Fünfe mal gerade sein lassen." Man werde dann im Nachhinein genauer hinschauen - die gebotene Eile bei Hunderttausenden Anträgen erlaube das derzeit einfach nicht.

© SZ vom 17.04.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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