Computer:EuGH: Knacken von Spielekonsolen-Schutz nicht immer illegal

Luxemburg (dpa) - Computerprogramme, die Schutzsysteme von Spielkonsolen knacken, können nach einem Gerichtsurteil rechtmäßig sein. Im konkreten Fall geht es um Hürden, die der Spiele-Spezialist Nintendo in seine Geräte einbaut: Sie verhindern sowohl das Abspielen von Raubkopien als auch die Nutzung von Spielen und Programmen anderer Hersteller. Allerdings sehe das EU-Recht solche Vorkehrungen nur vor, um das Urheberrecht zu schützen, urteilte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Knack-Software, die anderen Zwecken dient, könne dagegen erlaubt sein.

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Luxemburg (dpa) - Computerprogramme, die Schutzsysteme von Spielkonsolen knacken, können nach einem Gerichtsurteil rechtmäßig sein. Im konkreten Fall geht es um Hürden, die der Spiele-Spezialist Nintendo in seine Geräte einbaut: Sie verhindern sowohl das Abspielen von Raubkopien als auch die Nutzung von Spielen und Programmen anderer Hersteller. Allerdings sehe das EU-Recht solche Vorkehrungen nur vor, um das Urheberrecht zu schützen, urteilte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Knack-Software, die anderen Zwecken dient, könne dagegen erlaubt sein.

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