Aktien:Staatsanwaltschaft Frankfurt klagt mutmaßlichen Insiderhändler an

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Blick auf die Skyline von London: Aus dem Finanzzentrum an der Themse sollen die Informationen gekommen sein, die vermeintlich Gold wert waren. (Foto: Suzanne Plunkett/Reuters)

Insiderhandel ist strafbar, aber schwer nachzuweisen. Zuletzt aber deckten die Ermittler in Frankfurt am Main mehrere Vergehen auf. In einem spektakulären Fall haben sie jetzt Anklage erhoben.

Von Meike Schreiber, Frankfurt

Wenig Aufwand, traumhafte Gewinne: Wer Zugang hat zu Insiderinformationen, kann an der Börse schnell Geld machen. Zum Beispiel, wenn durchsickert, dass eine börsennotierte Firma übernommen werden soll, was in der Regel deren Aktienkurs in die Höhe treibt. Derlei Geschäfte sind zwar illegal und können mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Sie sind aber auch schwierig zu verfolgen. Die Behörden müssen Beschuldigten zweifelsfrei nachweisen, zum Zeitpunkt der fraglichen Börsendeals jeweils Insider gewesen zu sein und die Informationen illegal ausgenutzt zu haben. Noch dazu dürfen Ermittler beim Verdacht auf Insiderhandel keine Telefone abhören, was den Nachweis erschwert. Viele Fälle bleiben daher im Dunkeln, denn oftmals gelingt es den Tätern, ihr Vorgehen so aussehen zu lassen, als hätten sie nur ein glückliches Händchen an der Börse gehabt.

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