Diesel-Modelle:Kraftfahrt-Bundesamt entdeckt unzulässige Abschalteinrichtung bei BMW-Autos

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Gefunden hat das Kraftfahrt-Bundesamt die unzulässigen Abschalteinrichtungen bei den Modellen "X3 xDrive20d" (im Bild) und "X3 sDrive 18d". (Foto: IMAGO/xhadkhanongx/IMAGO/Pond5 Images)

Betroffen sind in Deutschland etwa 33 000 Fahrzeuge. BMW argumentiert, im Zuge von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs würden neue Maßstäbe auf alte Autos angewendet.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat bei Diesel-Modellen von BMW unzulässige Abschalteinrichtungen der Abgasreinigung entdeckt. Betroffen seien rund 33 000 Fahrzeuge in Deutschland der Typen "X3 xDrive20d" und "X3 sDrive 18d", berichtet die Nachrichtenagentur Reuters. Zuvor hatte das Kraftfahrt-Bundesamt eine Verwaltungsentscheidung veröffentlicht.

Der Münchener Autobauer sei kooperativ und habe Vorschläge für Hard- und Software-Updates erarbeitet. Vermutlich von Juni 2024 an würden die fraglichen Fahrzeuge aus den Baujahren 2010 bis 2014 aktualisiert. In Europa könnte es Schätzungen zufolge um 100 000 bis 150 000 Autos gehen, sagte ein BMW-Sprecher am Mittwoch. Allerdings wisse BMW nicht, wie viele der Autos noch auf den Straßen seien, einen Behördenentscheid gebe es zudem bisher nur in Deutschland.

Zu den Kosten konnte BMW keine Angaben machen. Es sei noch nicht entschieden, wie umfangreich mögliche Updates ausfallen würden. Außerdem behielt sich das Unternehmen vor, einen Einspruch gegen den Bescheid des KBA zu prüfen.

Im Januar war bekannt geworden, dass das Kraftfahrt-Bundesamt ein Anhörungsverfahren gegen BMW wegen des Verdachts der Abgas-Manipulationen beim SUV-Modell X3 gestartet hatte. Nachforschungen von Experten der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hatten dazu geführt, dass das KBA sich noch einmal mit den Fahrzeugen von BMW beschäftigte. Bislang galt BMW als einziger deutscher Autohersteller, der sich nicht mit Vorwürfen um Dieselmotoren konfrontiert sah, die nur auf dem Prüfstand sauber waren.

Der EuGH hatte zuletzt die Auslegung der Abgasregeln verschärft

Bei den Fahrzeugen erfolgt nach Angaben des KBA eine Reduzierung der Abgasrückführung bei eingeschalteter Klimaanlage. Außerdem greife die Reduktion auch bei Außentemperaturen, die so weit innerhalb des normalen Betriebsbereichs lägen, dass nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) eine Unzulässigkeit vorliege, teilte das KBA mit. Die Fahrzeuge reduzierten damit in unzulässiger Weise die Wirksamkeit ihrer Schadstoffminderung gegen Stickoxide.

Autobauer hatten im Zuge des VW-Dieselskandals lange argumentiert, dass die Beschränkung der Abgasreinigung auf ein bestimmtes sogenanntes Thermofenster zum Schutz des Motors nötig sei. Dieser könne sonst Schaden nehmen. Der EuGH hatte zuletzt in mehreren Entscheidungen die Auslegung der Abgasregeln verschärft.

BMW hält sich nach eigenen Angaben den Rechtsweg offen, da der Bescheid noch nicht bestandskräftig ist. Der Konzern sei der Auffassung, dass die zur Abgasreinigung verwendete Motorsteuerung mit den gesetzlichen Anforderungen übereinstimme. "Gleichwohl erkennt das Unternehmen bei der Hardware des fraglichen Fahrzeugmodells ein potenzielles Problem bei der Dauerhaltbarkeit einzelner Komponenten des Abgasreinigungssystems", hieß es. Im Zuge der EuGH-Entscheidungen würden die Anforderungen an Diesel-Fahrzeuge neu diskutiert. "Dabei wird rückwirkend ein Maßstab auf Technologien angewendet, die bis zu 15 Jahre alt sind." Die betroffenen Autos wurden laut BMW zwischen 2010 und 2014 hergestellt.

Die Ermittlungen des KBA waren ins Rollen gekommen, nachdem Axel Friedrich, ein früherer Abteilungsleiter im Umweltbundesamt und seit 2016 als Sachverständiger für die Umwelthilfe tätig, gemeinsam mit dem Software-Experten Felix Domke ältere Dieselmodelle von BMW getestet hatte. Dabei seien laut DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch "die höchsten je gemessenen Stickoxidemissionen" entdeckt worden. Seine Erkenntnisse leitete Friedrich an das KBA weiter - woraufhin man dort tätig wurde.

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