BGH-Urteil:Solaranlage nicht angemeldet? Geld futsch!

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Etwa 1000 Solaranlagenbetreiber dachten, Netz AG und Bundesnetzagentur seien dasselbe - und müssen nun nachzahlen. (Foto: dpa)
  • Etlichen schleswig-holsteinische Bauern wird eine Formalität zum Verhängnis.
  • Sie erhielten vom Staat eine Subvention für ihre Photovoltaik-Anlagen, obwohl sie diese nicht der Bundesnetzagentur gemeldet hatten - und müssen nun alle fünf- bis siebenstellige Summen nachzahlen.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Wahrscheinlich war die Bürokratie immer schon eine Schwester der Energiewende. Ein gewisses Maß an Formalitäten bringt es eben mit sich, wenn der Staat besonders intensiv lenken will. Nun hat diese Bürokratie eine große Zahl von Bauern aus Schleswig-Holstein erwischt. Sie erhielten einst staatliche Subventionen für Strom aus Photovoltaik-Anlagen. Doch durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Mittwoch, ist dieses Geld futsch.

In dem verhandelten Fall hatte ein Landwirt auf dem Hausdach eine Photovoltaik-Anlage installiert, die von der Schleswig-Holstein Netz AG im Mai 2012 angeschlossen wurde. Er bekam, wie es sein Anwalt Peter Wassermann in der BGH-Verhandlung ausdrückte, "einen Packen von Formularen" in die Hand gedrückt. Unter Ziffer 17 eines Merkblattes kreuzte er an, er habe Standort und Leistung der Anlage an die Bundesnetzagentur gemeldet - und bekräftigte per Unterschrift, dass all dies der Wahrheit entspreche. Tat es aber nicht. Gleichwohl erhielt er gut zwei Jahre lang die Einspeisevergütung - bis der Fehler bei einer Kontrolle aufflog. Die Netz AG forderte darauf rund 45 000 Euro zurück.

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Nun könnte man sagen: Kollateralschaden in einem Papierkrieg. Nach Angaben seines Anwalts Jens-Ulrich Kannieß gab es allerdings etwa 1000 solcher Fälle in Schleswig-Holstein: Anlagenbetreiber, die ein entscheidendes Formular für die Vergoldung ihres Ökostroms nicht abschickten, vielleicht, weil sie dachten, Netz AG und Bundesnetzagentur seien dasselbe. Alle Betreiber seien mit Rückforderungen konfrontiert worden, in einem Fall sogar in Millionenhöhe. 500 Verfahren sollen noch vor Gericht anhängig sein.

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Mit dem Urteil vom Mittwoch steht allerdings fest, das sie alle leer ausgehen. Der BGH hält die Rückforderung für berechtigt. Die Netz AG habe nicht zusätzlich über die Meldepflicht informieren müssen, es habe ja alles schon im Formblatt gestanden. "Der Anlagenbetreiber ist vielmehr selbst für die Erfüllung seiner Meldepflichten zuständig", heißt es in einer Gerichtsmitteilung. Außerdem sei die Meldung an die Bundesnetzagentur keine bloße Formalie, sondern integraler Bestandteil des Fördersystems. Eine zeitnahe und umfassende Registrierung sei erforderlich, weil davon eine etwaige Absenkung der Vergütungen abhängig sei. Will heißen: Keine Bürokratie um der Bürokratie willen, sondern eine Pflicht, die der Allgemeinheit nützt - "um die Kosten der Energiewende möglichst gering zu halten", schreibt der BGH.

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Schaut man sich die Praxis bei anderen Netzbetreibern an, keimt allerdings der Verdacht auf, dass nicht nur das bürokratische Versagen schleswig-holsteinischer Bauern eine Rolle spielte. Nach Angaben von Rechtsanwalt Kannieß haben die meisten Netzbetreiber solche Photovoltaik-Anlagen gar nicht erst angeschlossen, bevor die Bestätigung der Netzagentur da war. Dies habe manche Betroffene gestört, allerdings sei damit das Risiko von Rückforderungen ausgeschlossen gewesen. Die Bundesnetzagentur hat inzwischen reagiert: Im Herbst soll ein Anlagenregister in Betrieb gehen, bei dem sich die Netzbetreiber rückversichern können, wer seine Anlage ordnungsgemäß gemeldet hat.

© SZ vom 06.07.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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