BGH-Urteil:Schuldenfreiheit muss nicht bescheinigt werden

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Ein Mieter wollte eine Bescheinigung über seine Schuldenfreiheit. Doch der BGH urteilt: Es reicht, wenn der Vermieter Quittungen ausstellt.

Ein Vermieter muss seinem Mieter keine Bescheinigung über dessen Schuldenfreiheit ausstellen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch entschieden. Eine solche "Mietschuldenfreiheits-Bescheinigung" gehöre nicht zu den vertraglichen Pflichten des Vermieters, befand das Gericht.

Urteil des BGH: Es reicht, wenn der Mieter die Quittungen für geleistete Zahlungen erhält. (Foto: Foto: dpa)

Damit wies der BGH die Klage eines Mieters aus Dresden ab, der eine solche Bestätigung angeblich für seinen neuen Vermieter benötigte. Sein Ex-Vermieter übergab ihm zwar Quittungen für die geleisteten Zahlungen - eine weitergehende Bescheinigung lehnte er aber ab. (Az: VIII ZR 238/08 vom 30. September 2009)

Der Deutschen Mieterbund nannte das Urteil nachvollziehbar. "Aus meiner Sicht ist damit auch der Praxis vieler Vermieter der Boden entzogen worden, die immer öfter von ihren künftigen Mietern eine derartige Bescheinigung fordern", sagte Direktor Lukas Siebenkotten.

Denn diese Forderung gehe ins Leere, weil sie laut BGH nicht durchsetzbar sei. Nach Angaben des Verbandes werden solche Bescheinigungen derzeit vor allem in Berlin und Dresden verlangt.

Laut BGH reicht es aus, wenn der Mieter die Quittungen erhält. "Mehr gibt eine solche Mietschuldenfreiheits-Bescheinigung auch nicht her", sagte der Senatsvorsitzende Wolfgang Ball in der Verhandlung.

Dem Gericht zufolge ist dem Vermieter dies auch nicht zumutbar, weil er damit womöglich seine Rechtsposition in einem nachfolgenden Prozess über später aufgetauchte Ansprüche gefährdet - etwa wegen Schäden an der Wohnung. Es sei "nicht fernliegend", dass eine solche Bescheinigung vor Gericht als Verzicht auf noch offene Ansprüche gewertet würde, so der BGH.

Mieter-Anwalt Axel Rinkler hatte in der Verhandlung darauf verwiesen, dass inzwischen ein einzelner Dresdner Großvermieter mit 42.000 Wohnungen von potenziellen Mietern eine solche Bestätigung verlange. In diesem Fall sei es für den Mieter mühselig, einen dicken Ordner mit Quittungen aus einem womöglich jahrzehntelangem Mietverhältnis vorzulegen. Als Kompromiss sollte der Vermieter eine "Gesamtquittung" ausstellen dürfen, hatte er gefordert.

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