Kirch-Prozess:Bundesgerichtshof bestätigt Freisprüche für drei ehemalige Deutsche-Bank-Chefs

Archivbild von 2015: Josef Ackermann (ganz links, sitzend), Jürgen Fitschen (hinten, Mitte) und Rolf Breuer (rechts) im Landgericht München I. (Foto: dpa)
  • Die drei Ex-Chefs der Deutschen Bank Rolf Breuer, Josef Ackermann und Jürgen Fitschen können aufatmen: Ihnen droht keine Strafverfolgung mehr.
  • Der Bundesgerichtshof hat ihre Freisprüche bestätigt, das Urteil ist somit rechtskräftig.

Die frühere Führungsriege der Deutschen Bank muss wegen der Pleite des Medienkonzerns Kirch keine Strafverfolgung mehr befürchten. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Donnerstag die Freisprüche der ehemaligen Vorstandschefs Rolf Breuer, Josef Ackermann und Jürgen Fitschen. Das angefochtene Urteil weise keine Widersprüche, Lücken oder falsche Begründungen auf. Damit ist es rechtskräftig.

In dem Revisionsverfahren ging es um Betrugsvorwürfe. Die Staatsanwaltschaft hatte die Top-Manager beschuldigt, in einem Zivilprozess um Schadenersatz falsch ausgesagt zu haben, um die Deutsche Bank vor hohen Zahlungen zu bewahren. Das Landgericht München I hatte sie davon 2016 aber nicht überzeugen können.

Der Medienunternehmer Leo Kirch hatte 2002 Insolvenz anmelden müssen. Die Schuld dafür hatte er bis zu seinem Tod 2011 Breuer und der Deutschen Bank gegeben. Denn der damalige Vorstandschef hatte kurz zuvor in einem Fernsehinterview in Zweifel gezogen, dass noch jemand Kirch Geld geben werde. Mit den Kirch-Erben hat sich die Bank inzwischen verglichen und 925 Millionen Euro gezahlt.

Hintergrund des Strafprozesses gegen Breuer, Ackermann und Fitschen war der alte Vorwurf, Breuer habe Kirchs Kreditwürdigkeit absichtlich erschüttern wollen, um der Deutschen Bank Vorteile zu sichern. Die Staatsanwaltschaft hatte den drei Angeklagten vorgeworfen, das Gericht angelogen zu haben, um das zu vertuschen. Sie hatte für Breuer und Ackermann Haftstrafen gefordert, für Fitschen eine Bewährungsstrafe. Die Deutsche Bank sollte eine Geldbuße zahlen.

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