Bergbau - Heinersbrück:Teilsieg für Umweltverbände zu Weiterbetrieb von Jänschwalde

Cottbus (dpa/bb) - Umweltverbände in der Lausitz haben gegen den Weiterbetrieb des Tagebaus Jänschwalde geklagt und nun vor Gericht einen Teilerfolg erzielt. Das Verwaltungsgericht Cottbus urteilte in einer Eilentscheidung, dass der Hauptbetriebsplan für den Braunkohletagebau Jänschwalde vorläufig rechtswidrig ist. Das teilten die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die Grüne Liga und die mit der Klage betrauten Rechtsanwälte am Samstag mit. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Darin heißt es, dass bisher nicht hinreichend geprüft wurde, ob es durch die für den Tagebau notwendigen Entwässerungsmaßnahmen zu erheblichen Beeinträchtigungen der im Umfeld gelegenen Moorgebiete kommt.

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Cottbus (dpa/bb) - Umweltverbände in der Lausitz haben gegen den Weiterbetrieb des Tagebaus Jänschwalde geklagt und nun vor Gericht einen Teilerfolg erzielt. Das Verwaltungsgericht Cottbus urteilte in einer Eilentscheidung, dass der Hauptbetriebsplan für den Braunkohletagebau Jänschwalde vorläufig rechtswidrig ist. Das teilten die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die Grüne Liga und die mit der Klage betrauten Rechtsanwälte am Samstag mit. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Darin heißt es, dass bisher nicht hinreichend geprüft wurde, ob es durch die für den Tagebau notwendigen Entwässerungsmaßnahmen zu erheblichen Beeinträchtigungen der im Umfeld gelegenen Moorgebiete kommt.

Der Betreiber, das Energieunternehmen Leag, hat per Gerichtsbeschluss jetzt zwei Monate Zeit eine Umweltverträglichkeitsprüfung nachzuholen. "Ob der Hauptbetriebsplan zu retten ist, bleibt die spannende Frage. Die Leag muss der Bergbehörde jetzt die bislang fehlenden Prüfungen nach sehr viel strengeren Kriterien vorlegen", sagte der Braunkohleexperte der Grünen Liga, Rene Schuster, der Deutschen Presse-Agentur am Samstag. Weil die Schutzgebiete in diesem Zeitraum auch weiterhin gefährdet seien, werde man zeitnah eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) einreichen.

Das Bergamt prüfte im Dezember des vergangenen Jahres den Weiterbetrieb des Braunkohletagebaus Jänschwalde ab 2019. Dabei äußerten Fachbehörden des Landesumweltamtes ihre Bedenken gegen den vorliegenden Hauptbetriebsplan. Die Weiterführung des Tagebaus wurde trotzdem genehmigt. Dagegen hatten die Umweltschützer geklagt. Im Februar hatten Umweltaktivisten Bagger in Jänschwalde und Welzow Süd besetzt. Sie hatten gegen den Abschlussbericht der Kohlekommission protestiert. Die Leag plant, den Tagebau noch bis 2023 zu betreiben.

Der Braunkohletagebau, etwa 100 Meter tief und vier Kilometer breit, senkt das Grundwasser im Umkreis von mehreren Kilometern ab. In diesem Bereich liegen geschützte Moorgebiete, in denen nach Angaben von Umweltexperten seit Jahren Austrocknungserscheinungen zu beobachten sind. Die Kohle aus dem Tagebau Jänschwalde wird in das benachbarte Kraftwerk Jänschwalde geliefert.

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