Volksverhetzung, Beleidigung, Holocaust-Leugnung:Wie der Staat Online-Hetzer verfolgt

Lesezeit: 4 Min.

Zu ermitteln, was eine strafbare Äußerung ist und was nicht, ist oft sehr kompliziert. (Foto: Thomas Trutschel/photothek.net/imago/photothek)
  • Die deutsche Justiz steht seit Langem in der Kritik, zu wenig gegen strafbare Online-Hetze zu tun und die Durchsetzung des Rechts Facebook & Co zu überlassen.
  • Inzwischen arbeiten mehrere Bundesländer daran, Hass-Poster mit Hilfe von Sonderermittlern und Meldeprojekten stärker zu verfolgen.
  • Opferverbände hatten in ihrer Kritik am NetzDG schon länger solche Strategien gefordert.

Von Max Hoppenstedt, Berlin

Kurz nachdem ihr Facebook-Beitrag im Gerichtssaal des Amtsgerichts Kamen verlesen worden war, brach die Verfasserin in Tränen aus. Ohne über die Folgen nachzudenken, habe sie in einer Facebook-Diskussion über Kinderehen geschrieben, der gesamte Islam gehöre ausgerottet. "Erst als die Nutzerin von Polizisten vernommen wurde und als sie vor Gericht stand, wurde ihr klar, was sie da gepostet hatte", erinnert sich Staatsanwalt Christoph Hebbecker an die Szene. Es war einer der ersten Fälle, den sein auf Hetze und Verleumdung im Netz spezialisiertes Ermittlerteam vor Gericht bringen konnte. "Dass Hetze im Netz strafbar sein kann, merken viele Nutzer erst, wenn sie dann Post von der Polizei bekommen."

Mit seinem Sonderdezernat "Hate Speech" hat Hebbecker seit Februar 2018 mehrere Dutzend Strafverfahren angestoßen, gegen Nutzer, die mit ihren Hasskommentaren die Grenzen der Meinungsfreiheit eindeutig überschritten hatten. Er ist einer der ersten deutschen Staatsanwälte, die Vollzeit gegen strafbare Hetze im Internet ermitteln. Schon in wenigen Monaten aber wird es deutlich mehr solche Ermittler in Deutschland geben, auf Länder- und Bundesebene. Der Staat wird im Kampf gegen strafbare Hetze stärker auftreten.

Die Kölner Sonderermittler begannen mit dem Projekt "Verfolgen statt nur Löschen". Dafür arbeiteten sie mit der Landesmedienanstalt und Medienpartnern wie RTL oder dem WDR zusammen. Die Medien melden strafbare hetzerische Posts, die sie in ihren Kommentarspalten finden, direkt an Hebbecker und eine Kollegin bei der Staatsanwaltschaft. Diese ermitteln dann die Nutzer hinter den Accounts und erheben Anklage.

Viele Fälle nach Chemnitz und der Tötung Lübckes

"Das Netz darf kein rechtsfreier Raum sein." Wenige Floskeln deutscher Politiker waren in den vergangenen Jahren öfter zu hören, wenn es um das Internet ging. Doch für strafbare Hetze, die auf Facebook, Twitter oder Youtube gepostet wird, scheint das nur eingeschränkt zu gelten. Wer in den Netzwerken unterwegs ist, braucht nicht lange, um Beiträge zu finden, die sehr nach Beleidigung, Volksverhetzung und Gewaltaufrufen aussehen. Besonders nach Fällen wie den Ausschreitungen in Chemnitz oder dem Mord an Walter Lübcke häufen sie sich. Die "Drecksau" habe den "Gnadenschuss bekommen! Respekt" kommentierte beispielsweise ein Nutzer die Nachricht vom Tod des CDU-Politikers.

Dass strafbare Beiträge online bleiben, sollte eigentlich seit Januar 2018, als das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) in Kraft trat, nicht mehr passieren. Es droht Betreibern sozialer Netzwerke mit hohen Geldstrafen, wenn sie strafbare Posts nicht innerhalb von 24 Stunden löschen. Doch anders als es der Name nahelegt, läuft es mit der Durchsetzung durch das NetzDG noch immer nicht gut. Häufiger Kritikpunkt von Experten: Der Staat überlasse es Unternehmen aus dem Silicon Valley, in ihren Netzwerken Recht und Ordnung zu garantieren. Tatsächlich wird mit dem Gesetz die Rechtsprechung an die Konzerne ausgelagert. Das Gesetz führte nicht automatisch dazu, dass Ermittler öfter gegen strafbare Hetze vorgehen.

Das ändert sich nun: Zunehmend ermitteln spezialisierte Staatsanwälte wegen verbotener Hasskommentare. Nach dem Sonderdezernat Hate Speech in Nordrhein-Westfalen wird auch Bremen bald einen Schwerpunkt einrichten. Dazu hat sich die neue rot-grün-rote Landesregierung in ihrem Koalitionsvertrag verpflichtet. Schwarz-Grün in Hessen will ebenfalls mehr Staatsanwälte dafür einstellen. Auch Bayern plant von Herbst 2019 an mit zwei spezialisierten Staatsanwälten Verfasser von Hasskommentaren zu verfolgen. Sachsen könnte schon bald nach der Wahl ein ähnliches Projekt beschließen, heißt es von der dortigen CDU. Auch Sachsens Linke äußert sich positiv.

Mit an Bord dürfte dann der Mitteldeutsche Rundfunk sein, der mit den Landesmedienanstalten seit Juni daran arbeitet, "Verfolgen statt nur Löschen" in seinem Sendegebiet zu initiieren. Dazu habe man mit privaten Rundfunksendern und Zeitungen in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen gesprochen, sagt eine MDR-Sprecherin. Die Teilnahme verschiedener Medien ist für das Projekt entscheidend, denn in den Kommentarspalten ihrer Webseiten und Facebook-Auftritten fallen besonders viele brutale Kommentare an. Die leiten sie dann an die Staatsanwaltschaft weiter. Allerdings dürfte für die Akzeptanz des Projektes wohl entscheidend sein, dass mehr als nur ein öffentlich-rechtlicher Sender mitmacht.

Es soll ein Fortschritt aus Sicht der Opfer sein

Dass geschulte Staatsanwaltschaften und spezialisierte Projekte wichtig im Kampf gegen strafbare Hetze sind, sagt Anna-Lena von Hodenberg. Mit ihrer gemeinnützigen Organisation "Hate Aid" beobachtet sie deren Ausbreitung im Netz und hilft Opfern. "Was die Rechtsdurchsetzung angeht, merken wir schon einen Unterschied zwischen einem Bundesland wie NRW, das eine Sonderstaatsanwaltschaft und sensibilisierte Ermittler beim LKA hat, und anderen Bundesländern, die das nicht haben." Für die Opfer wären solche Staatsanwaltschaften in jedem Bundesland schon ein großer Fortschritt.

Auch auf Bundesebene tut sich was. Am Wochenende wurde bekannt, dass das BKA eine "Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität" plant. Laut Recherchen von SZ, NDR und WDR sollen strafbare Hetzposts dort bundesweit erfasst werden. Dann will das BKA nach den Plänen eines internen Papiers die Verantwortlichen hinter den Posts zentral ermitteln und die Fälle anschließend an die lokalen Staatsanwaltschaften weiterreichen. Um möglichst viele Posts zu sammeln, sollen Facebook, Youtube und Co. zu einem heiklen Schritt verpflichtet werden: Löschen sie strafbare Posts aus ihren Netzwerken, sollen die direkt an das BKA gehen.

Wenn sie strafbare Posts aus ihren Netzwerken löschen, sollen diese "mit den für die Identifizierung der Personen notwendigen Daten" immer auch an das BKA weitergeleitet werden, heißt es in dem Papier. Dabei geht es nur um Posts mit Inhalten, die nach dem NetzDG strafbar sind; also Delikte wie Volksverhetzung, Zeigen von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen und Beleidigung.

Ein Problem allerdings können auch noch so viele neue Ermittler nicht lösen. "Wir beobachten, dass die professionelleren, unverbesserlichen Hetzposter ihre Sprache anpassen, wenn sie jetzt mitbekommen, dass vermehrt ermittelt wird", sagt von Hodenberg. "Statt: 'Der soll hängen', posten die dann so was wie 'es würde nicht schaden, wenn der hängen würde'." Solche leicht veränderten Formulierungen sollen die Posts noch im gesetzlichen Rahmen halten. Juristisch mag das einen Unterschied machen, gesellschaftlich bleibe das Problem bestehen, sagt Hodenberg: "Da wird dann rassistische Hetze einfach etwas verklausulierter formuliert, aber es bleibt rassistische Hetze."

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