Karlsruhe (dpa) - Vier Monate nach einer Niederlage vor dem Bundesgerichtshof starten Verbraucherschützer einen neuen Versuch, Kündigungen bestimmter Bausparverträge zu unterbinden. Vor dem Karlsruher Landgericht beginnt ein Verfahren der Verbraucherzentrale (VZ) Baden-Württemberg gegen die Bausparkasse Badenia. Es geht hierbei um eine Klausel, der zufolge das Finanzinstitut zukünftig Verträge 15 Jahre nach Abschluss kündigen kann - und zwar wenn diese nicht wie eigentlich üblich in Darlehen gewandelt worden sind. Diese Klausel sei unzulässig und sie benachteilige den Verbraucher, sagt Verbraucherschützer Niels Nauhauser. Die Badenia hält die Klausel hingegen für angemessen.
Karlsruhe:Prozesse gegen Bausparkassen: Verbraucherschützer machen Druck
Karlsruhe (dpa) - Vier Monate nach einer Niederlage vor dem Bundesgerichtshof starten Verbraucherschützer einen neuen Versuch, Kündigungen bestimmter Bausparverträge zu unterbinden. Vor dem Karlsruher Landgericht beginnt ein Verfahren der Verbraucherzentrale (VZ) Baden-Württemberg gegen die Bausparkasse Badenia. Es geht hierbei um eine Klausel, der zufolge das Finanzinstitut zukünftig Verträge 15 Jahre nach Abschluss kündigen kann - und zwar wenn diese nicht wie eigentlich üblich in Darlehen gewandelt worden sind. Diese Klausel sei unzulässig und sie benachteilige den Verbraucher, sagt Verbraucherschützer Niels Nauhauser. Die Badenia hält die Klausel hingegen für angemessen.
Direkt aus dem dpa-Newskanal
Lesen Sie mehr zum Thema