Vor genau einem halben Jahr veröffentlichte der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil, das Klarheit schaffen sollte im Verhältnis zwischen Bank und Kunde. Demnach sind Gebührenerhöhungen unwirksam, wenn die Bank sie den Kunden nur mitteilte mit dem Zusatz, dass er innerhalb von zwei Monaten widersprechen könne. Das Prinzip "Wer nicht widerspricht, stimmt zu" ist rechtlich unzulässig, entschieden die Richter (Az. XI ZR 26/20). Die Folge ist, dass Banken und Sparkassen hohe Summen zurückzahlen müssen, da sie in der Vergangenheit Entgelte häufig nach genau diesem Prinzip erhöht haben.
Verbraucherschutz:Das Chaos um die Bankgebühren
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Die Postbank hat Kunden in den vergangenen Wochen bereits Gebühren zurückerstattet - oft zwischen 200 und 300 Euro.
(Foto: Rainer Unkel/imago images/Rainer Unkel)Kreditinstitute müssen zu Unrecht erhobene Entgelte zurückzahlen. Doch oft weigern sie sich und stiften Verwirrung. Wie sich Kunden wehren können.
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