Bahnstreik:GDL lehnt Angebot der Bahn ab

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  • GDL-Chef Claus Weselsky bezeichnet das Angebot der Bahn als ungenügend.
  • Der Ausstand der Lokführer geht damit auch am dritten von sechs angekündigten Streiktagen weiter.

Im Tarifkonflikt bei der Deutschen Bahn setzen die Lokführer ihren Streik fort. GDL-Chef Claus Weselsky nannte das Angebot der Bahn am Donnerstag in Berlin absolut ungenügend. Zugleich kritisierte Weselsky die Arbeitgeberseite. "Inhaltlich gibt es nichts Neues. Das Angebot ist kein Angebot", betonte er schon vor der Entscheidung im Radiosender HR-Info.

Neues Angebot der Bahn

Am Mittwoch sah es kurz so aus, als ob Bewegung in den eingefahrenen Tarifstreit kommt: Die Bahn machte der GDL ein neues Angebot. Doch Weselsky nannte den Vorschlag bei einer Rede in Köln einen "PR-Gag". Die Bahn hatte außerdem dafür plädiert, den ehemaligen Ministerpräsident Brandenburgs, Matthias Platzeck, als Vermittler einzusetzen. Dies müsse die Gewerkschaft nicht kommentieren, so Weselsky. Die Bahn könne sich beraten lassen, von wem sie wolle. Die Bahn besteht weiterhin auf inhaltsgleiche Tarifverträge mit der GDL und der EVG. In dem Fall werde die GDL "in kein wie auch immer genanntes Verfahren eintreten".

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Die Lokführer bestreiken seit dem vergangenen September zum achten Mal deutschlandweit den Zugbetrieb der Deutschen Bahn. Am Donnerstag - dem dritten von sechs Streiktagen im Personenverkehr - fuhren nach Bahn-Angaben wie an den Vortagen etwa ein Drittel der Fernzüge und 15 bis 65 Prozent der Regionalzüge.

Der Konflikt zwischen GDL und Konzern

Der Tarifkonflikt zwischen Deutscher Bahn und GDL läuft bereits seit mehr als zehn Monaten. Er ist besonders kompliziert, weil der Konzern parallel auch mit der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) verhandelt. Beide Gewerkschaften wollen Tarifverträge aushandeln, in denen alle ihre Mitglieder repräsentiert sind. Die Deutsche Bahn will jedoch unterschiedliche Regelungen für eine Berufsgruppe verhindern. Die GDL wirft der Bahn vor, durch die Forderung nach inhaltsgleichen Abschlüssen ihr Recht auf Tariffreiheit zu beschneiden.

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