Münster:Urteil: Absichern der Bahnübergänge ist Sache der Bahn

Münster (dpa/lnw) - Die Deutsche Bahn bleibt laut einem Urteil auf Personalkosten von 1,8 Millionen Euro für das aufwendige Absichern mehrerer Bahnübergange in Münster und Warendorf sitzen. Weil die Steuerung der Warnblinkanlagen defekt und nicht mehr zu reparieren war, mussten zeitweise Posten Ersatzampeln per Hand schalten und die Übergänge mit Flatterband sichern, wenn ein Zug kam. Die Deutsche Bahn verklagte die Stadt Münster und den Landesbetrieb Straßen.NRW als Betreiber der Lichtsignalanlagen auf Übernahme der entstandenen umfangreichen Personalkosten aus den Jahren 2011 bis 2014.

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Münster (dpa/lnw) - Die Deutsche Bahn bleibt laut einem Urteil auf Personalkosten von 1,8 Millionen Euro für das aufwendige Absichern mehrerer Bahnübergange in Münster und Warendorf sitzen. Weil die Steuerung der Warnblinkanlagen defekt und nicht mehr zu reparieren war, mussten zeitweise Posten Ersatzampeln per Hand schalten und die Übergänge mit Flatterband sichern, wenn ein Zug kam. Die Deutsche Bahn verklagte die Stadt Münster und den Landesbetrieb Straßen.NRW als Betreiber der Lichtsignalanlagen auf Übernahme der entstandenen umfangreichen Personalkosten aus den Jahren 2011 bis 2014.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Münster kommt es aber nicht darauf an, wer für den Ausfall der Warnblinkanlagen an den Straßen verantwortlich ist. Entscheidend sei vielmehr das Eisenbahnrecht, nach dem die Sicherung eines Bahnüberganges durch Bahnübergangsposten Aufgabe der Bahn sei. Die am Freitag veröffentlichten Urteile (AZ: 8 K 1942/16, 8 K 2613/15) vom 18. Mai sind nicht rechtskräftig.

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