Eine Fußgängerin kam ums Leben, alle Tests von Uber mit autonomen Autos sind eingestellt. Der Unfall eines selbstfahrenden Fahrzeugs in Arizona wirft Fragen zur Zukunft der Technologie auf - auch zur Haftung: Wer zahlt bei einem Unglück wie in den USA?
Auch in Deutschland darf in Testfahrzeugen die Technik das Lenkrad übernehmen, allerdings muss immer ein Fahrer mit an Bord sein, der im Notfall eingreifen kann. Kommt es bei solchen Fahrten zu einem Unfall, ist die Haftungsfrage hierzulande klar: "Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters entschädigt das Opfer oder dessen Angehörige, unabhängig davon, ob der Unfall durch einen Fahrfehler, einen technischen Defekt oder ein automatisiertes Fahrsystem verursacht wurde", sagt Martin Stadler, Justiziar bei der Allianz Versicherungs-AG.
"Geschädigte sollten sich immer an die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters wenden", sagt Stadler. "Die Versicherung würde gegebenenfalls den Fahrzeughersteller in Regress nehmen, sollte sich herausstellen, dass ein Softwarefehler für den Unfall verantwortlich war." Das kann der Fall sein, wenn das Auto im selbstfahrenden Modus eine rote Ampel überfährt und jemanden schädigt, oder der Parkassistent im Parkhaus ein Kind übersieht und anfährt. Hintergrund dieser Regelung: Das Haftungssystem soll das unschuldige Verkehrsopfer schützen, unabhängig davon, ob der Halter eine Schuld für den Unfall trägt oder nicht. In keinem Fall versichert sind Ordnungswidrigkeiten, bei dem ein Auto im Selbstfahrmodus sich nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung hält und der Fahrer dafür einen Strafzettel kassiert.
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Im Fall der tödlich verunglückten Passantin würde in Deutschland möglicherweise eine Mitschuld der Frau geprüft werden. Denn sie hatte wohl die Straße nachts außerhalb eines Fußgängerüberwegs überqueren wollen. "Kann dem Opfer eine Mitschuld nachgewiesen werden, könnte der Versicherer seine Entschädigungszahlungen, also in diesem Fall Beerdigungskosten für die Angehörigen oder eine Hinterbliebenenversorgung, anteilig kürzen", sagt der Allianz-Experte.
Um das automatisierte Fahren in Deutschland künftig zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber im vergangenen Jahr das Straßenverkehrsgesetz geändert. Autohersteller und -zulieferer, die an der neuen Technologie arbeiten, dürfen auch in Serienfahrzeugen technische Systeme nutzen, die zumindest teilweise die Steuerung des Autos übernehmen. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung Fahrern der neuen Wagen, die in den kommenden Jahren auf den Markt kommen werden, Rechtssicherheit geben.
Eine Blackbox im Auto
Erlaubt ist beispielsweise, dass der Fahrer die Hände vom Lenkrad nehmen, im Internet surfen und E-Mails lesen darf, während das Auto fährt. Kommt es zu einer kritischen Situation, fordert das System den Fahrer auf, das Steuer zu übernehmen.
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Um überprüfen zu können, wann der Fahrassistent aktiv war, wann der Fahrer selbst fuhr und wann die Technologie den Fahrer aufforderte, die Kontrolle wieder zu übernehmen, soll eine Blackbox im Auto installiert werden, die solche Daten speichert. Die Versicherungswirtschaft will verhindern, dass allein die Hersteller Zugriff auf diese Daten bekommen. "Wir fordern einen unabhängigen Datentreuhänder, der diese Daten verwaltet, damit im Schadenfall Versicherer, Anwälte und Gutachter, die einen berechtigten Anspruch auf diese Informationen haben, Zugang bekommen", sagt eine Sprecherin des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft.
Der Gesetzgeber hat gleichzeitig die maximalen Haftungssummen erhöht, die bei Unfällen durch automatisierte Fahrzeuge ausgezahlt werden sollen. Sie liegen jetzt bei 10 Millionen Euro bei Personenschäden, vorher waren es 5 Millionen Euro, und 2 Millionen Euro bei Sachschäden. Der HUK-Coburg reichen diese Summen nicht aus. "Wir plädieren dafür, dass die Haftungshöchstsummen im Straßenverkehrsgesetz auf 100 Millionen Euro angehoben werden", sagt der HUK-Sprecher.