Witzenhausen:Neue Schlachtmethode macht Lebendtransporte überflüssig

Witzenhausen (dpa/lhe) - Eine neue, in Hessen entwickelte Methode erlaubt die Schlachtung von Rindern ohne Tiertransporte und damit ohne zusätzlichen Stress für die Tiere. Dabei kommt der Schlachter mit einem eigens dafür entwickelten Schlachtanhänger auf den Hof. Das sei ein "enormer Fortschritt für eine tiergerechte, schonendere Schlachtung und mehr Arbeitsschutz", sagte Veterinärin Veronika Ibrahim am Montag bei der Vorstellung der Methode im nordhessischen Witzenhausen. Denn gerade das Abladen im Schlachthof stresse die Tiere und führe zu gefährlichen Situationen mit Menschen.

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Witzenhausen (dpa/lhe) - Eine neue, in Hessen entwickelte Methode erlaubt die Schlachtung von Rindern ohne Tiertransporte und damit ohne zusätzlichen Stress für die Tiere. Dabei kommt der Schlachter mit einem eigens dafür entwickelten Schlachtanhänger auf den Hof. Das sei ein „enormer Fortschritt für eine tiergerechte, schonendere Schlachtung und mehr Arbeitsschutz“, sagte Veterinärin Veronika Ibrahim am Montag bei der Vorstellung der Methode im nordhessischen Witzenhausen. Denn gerade das Abladen im Schlachthof stresse die Tiere und führe zu gefährlichen Situationen mit Menschen.

Ein Verbund aus Landwirten, Veterinären, Unternehmen und Behörden hat das Verfahren für die sogenannte teilmobile Schlachtung entwickelt. Laut EU-Hygieneverordnung müssen Tiere lebend in die Schlachthöfe gebracht werden. Bei der neu entwickelten Methode wird das Rind mit einem Bolzenschussgeräte auf dem Hof betäubt und mit einer Seilwinde in den Anhänger gezogen. Dort setzt der Schlachter die tödlichen Schnitte. Juristisch sei das möglich, weil man den Anhänger als Teil des Schlachtbetriebs interpretiere, sagte Ingo Franz vom Regierungspräsidium Kassel. Das Rind muss dann zur Verarbeitung innerhalb einer Stunde in den Schlachthof gebracht werden.

Im Werra-Meißner- und im Wetteraukreis gab es bereits die ersten Schlachtungen mit dem neuen Verfahren. Finanziert wird das Projekt „Extrawurst“ von der EU und dem Land Hessen mit 170 000 Euro. Ziel sind Richtlinien und Schulungsunterlagen für Veterinäre und Zulassungsbehörden, die bundesweit die rechtssichere Einführung der teilmobilen Schlachtung ermöglichen.

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