Mainz (dpa/lrs) - Für die geplante Bepflanzung von Weinbergen mit neuen Rebstöcken können Winzer ab Anfang Januar Fördermittel der EU beantragen. Voraussetzung dafür sei, dass bereits ein positiver Bescheid für die Rodung der Flächen vorliege, teilte das Weinbauministerium in Mainz am Freitag mit. Grund für eine Neubepflanzung kann etwa die Überlegung sein, mit einer anderen Rebsorte auf veränderte Entwicklungen in der Nachfrage zu reagieren.
Das EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen 2020 ermöglicht Zuschüsse zwischen 6000 und 32 000 Euro pro Hektar. Die Höhe der Förderung richtet sich danach, ob ein Weinberg in eher flachen oder steilen Lagen liegt und wie intensiv er bewirtschaftet wird. Die Online-Anträge müssen bis Ende Januar gestellt werden, für Flächen in einem Flurbereinigungsverfahren ist dies bis Ende April möglich.