Schwerin:Dürrehilfen können bis 30. November beantragt werden

Schwerin (dpa/mv) - Die Antragsfrist für Dürrehilfen ist bis zum 30. November verlängert worden. Zudem sollen mehr Betriebe als bisher von den staatlichen Ausgleichszahlungen profitieren können, teilte das Landwirtschaftsministerium am Dienstag mit.

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Schwerin (dpa/mv) - Die Antragsfrist für Dürrehilfen ist bis zum 30. November verlängert worden. Zudem sollen mehr Betriebe als bisher von den staatlichen Ausgleichszahlungen profitieren können, teilte das Landwirtschaftsministerium am Dienstag mit.

So entfällt die bisher nötige Verrechnung der Erlöse aus Pflanzen- und Tierproduktion, durch die viele Betriebe nicht von den Beihilfen profitieren konnten, hieß es. Auch muss nicht mehr die gesamte Tierproduktion eines Betriebes in die Berechnung einbezogen werden, sondern nur noch der Teil, in dem es durch die Dürre auch zu Schäden gekommen ist. Derzeit seien 440 Anträge mit einem Volumen von 36 Millionen Euro gestellt worden. Ende letzter Woche, als die ursprüngliche Antragsfrist auslief, waren es nur 320 Anträge über insgesamt 26 Millionen Euro gewesen.

Die Antragszahlen verdeutlichten das Ausmaß der Schäden, sagte Agrarminister Till Backhaus (SPD). Sie seien außerdem ein Zeichen, dass es sich nicht um ein „bürokratisches Monster“ handele, sondern die Bauern in der Lage sind, die Formalitäten zu bewältigen, sagte Backhaus mit Bezug auf Kritik des Bauernverbandes an überbordender Bürokratie bei den Dürrehilfen.

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