Potsdam:Bisam und Nutria dürfen nun das Jahr über gejagt werden

Die Nagetierarten Bisam und Nutria dürfen in Brandenburg mit einer Ausnahmeregelung ab sofort das ganze Jahr über gejagt werden. Damit sollen insbesondere...

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Potsdam (dpa/bb) - Die Nagetierarten Bisam und Nutria dürfen in Brandenburg mit einer Ausnahmeregelung ab sofort das ganze Jahr über gejagt werden. Damit sollen insbesondere Schäden an Hochwasserschutzanlagen und Gewässerufern verhindert werden, teilte das Agrarministerium am Mittwoch mit. Beide Arten wurden in das Jagdrecht aufgenommen.

Das Nutria, das auch als Biberratte bekannt ist, und das Bisam, auch Bisamratte genannt, stammen ursprünglich vom amerikanischen Kontinent. In Europa gelten sie als invasive Arten. Sie vermehren sich fast ganzjährig. Unter Einhaltung des Elterntierschutzes wäre eine Jagd auf sie ohne Ausnahmeregelung praktisch nicht möglich. Für die Jäger gibt es nach den Angaben nun die nötigen rechtlichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bejagung.

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