Tiere:Ministerium: Genehmigung für Wolf-Abschuss gilt weiterhin

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Ein Wolf steht im Gehege im Wisentgehege Springe. (Foto: Julian Stratenschulte/dpa)

Erstmals soll in Niedersachsen ein Wolf wegen eines gerissenen Rindes nach einem neuen Schnellverfahren abgeschossen werden. Wolfsschützer gehen dagegen juristisch vor.

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Hannover (dpa/lni) - Die Genehmigung für den umstrittenen Abschuss eines Wolfes in der Region Hannover ist nach Ansicht des Umweltministeriums weiterhin gültig. Ein Sprecher des Ministeriums sagte am Freitag, das Verwaltungsgericht Oldenburg habe am Donnerstag einen Eilantrag der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V. auf Aussetzung der Ausnahmegenehmigung zur Entnahme eines Wolfes in der Region Hannover vorläufig zurückgewiesen.

Die Antragsstellerin habe dagegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg eingelegt. Darüber sei bisher nicht entschieden worden. „Die Genehmigung zum Abschuss ist damit weiterhin umsetzbar“, sagte der Sprecher. Zuvor hatte die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ online berichtet.

Am vergangenen Wochenende war in der Region Hannover ein Rind gerissen worden. Daraufhin ließ das zuständige Umweltministerium erstmals den Abschuss eines Wolfes nach einem neuen Schnellverfahren zu. Dies stieß auf Kritik von Umwelt- und Wolfsschützern. Der Vorsitzende des Naturschutzbundes Niedersachsen, Holger Buschmann, sagte der Zeitung, die beiden vom Ministerium selbst festgelegten Voraussetzungen seien seinem Kenntnisstand nach nicht gegeben.

Das Umweltministerium widersprach und verwies darauf, dass das getötete Rind Teil einer Herde mit rund 30 erwachsenen Heckrindern und einem Jungbullen gewesen sei. Heckrinder gelten laut Ministerium als sehr robust und es sei keine Kälberweide gewesen. „Damit war ein ausreichender Schutz durch die Herde nach der Richtlinie Wolf gegeben“, zitierte die Zeitung einen Ministeriums-Sprecher.

Das Schnellverfahren ist aus Sicht des Ministeriums zulässig, weil in dem Gebiet seit 2023 mehrfach Rinder gerissen wurden. Der aktuelle Riss sei der fünfte Riss innerhalb von neun Monaten.

Wölfe stehen unter strengem Naturschutz und dürfen nur mit einer behördlichen Ausnahmegenehmigung unter strengen Voraussetzungen geschossen werden. Die Umweltministerinnen und -Minister aus den Ländern und dem Bund hatten sich im vergangenen Dezember darauf verständigt, dass für den Abschuss problematischer Wölfe nicht erst eine DNA-Analyse abgewartet werden muss. Schnellabschüsse sind nun in Gebieten mit einem erhöhten Rissaufkommen möglich, wenn dort ein Wolf den Herdenschutz überwunden und ein Nutztier gerissen hat. Die Ausnahmegenehmigung gilt dann für 21 Tage nach dem Riss und in einem Umkreis von bis zu 1000 Meter um die betroffene Weide.

© dpa-infocom, dpa:240329-99-506476/3

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