Bad Iburg:Geldstrafe für Landwirt wegen verhungerter Schweine

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Blick auf den Eingang vom Amtsgericht Bad Iburg. (Foto: Friso Gentsch/dpa)

Wochenlang bekommen mehr als 250 Schweine kein Futter, einige der Tiere in dem Schweinestall fressen am Ende ihre Leidensgenossen auf. Als dieser gravierende...

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Bad Iburg (dpa/lni) - Wochenlang bekommen mehr als 250 Schweine kein Futter, einige der Tiere in dem Schweinestall fressen am Ende ihre Leidensgenossen auf. Als dieser gravierende Fall von Tierquälerei im vergangenen November im Landkreis Osnabrück bekannt wurde, lebten nur noch vier Schweine in dem Stall. Auch sie waren so geschwächt, dass sie notgetötet werden mussten. Am Mittwoch wurde der verantwortliche Tierhalter, ein studierter Landwirt mit jahrzehntelanger Berufserfahrung, vom Amtsgericht Bad Iburg wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu einer Geldstrafe von 9100 Euro verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (AZ.: 23Cs 236/22)

Die Tiere seien qualvoll verendet, sagte der Strafrichter in seinem Urteil. Der Angeklagte habe den Tieren vermeidbares Leid zugefügt, die Tiere hätten damit ohne vernünftigen Grund sterben müssen. Neben der Geldstrafe sollen vom Vermögen des Landwirts auch mehr als 11.000 Euro eingezogen werden, die an die Landeskasse fließen. Das entspricht dem Wert des Tierfutters, was der Landwirt in dem Zeitraum nicht an die Tiere verfüttert hatte.

Trotz eines Geständnisses des Angeklagten und trotz eines psychiatrischen Gutachtens blieb es rätselhaft, weshalb der erfahrene Landwirt seine Masttiere so gravierend vernachlässigt hatte. Er könne sich nur noch daran erinnern, wie ihm Ende November vergangenen Jahres die von ihm eingestallten Schweine wieder eingefallen seien und wie er daraufhin das Veterinäramt des Landkreises verständigt habe, sagte der Landwirt.

Die Tiere lebten fast zwei Monate ohne jede Futterversorgung. Zu Trinken hatten sie genug, denn die Trinkwasserversorgung erfolgte in dem Stall automatisch. Von vielen Tieren waren nur noch Knochen übrig, als Amtsveterinäre nach der Selbstanzeige den Stall überprüften. Gemerkt hatte das qualvolle Leid der Tiere über Wochen niemand.

Laut psychiatrischem Gutachter litt der Angeklagte an einer Depression. Der Mediziner schilderte den Arbeitsalltag: Jeden Morgen zwischen 6.00 und 8.00 Uhr begann die Arbeit und endete oft erst gegen 22.00 Uhr, und das sieben Tage die Woche. Der Landwirt bewirtschaftete zwei Betriebe, seinen Stammhof, wo er mit seiner Familie wohnt, und den gepachteten Hof wenige Kilometer entfernt. Er musste sich jeden Tag auch um etwa 60 Milchkühe kümmern, um die Versorgung von Kälbern und um Feldarbeit. Auf dem Stammhof hatte er den Angaben zufolge Unterstützung durch seine Frau, von Lohnunternehmern und Aushilfskräften. Auf dem gepachteten Betrieb zumindest für die Stallarbeit nicht.

Der Landwirt fühlte sich laut Gutachter überfordert, müde und antriebslos, habe das aufgrund seiner Persönlichkeit aber nicht zugeben wollen und daher auch keine Hilfe geholt. Daher habe er die Versorgung der Schweine erst aufgeschoben und am Ende komplett verdrängt.

Trotz einer Depression hätte er das Wohlergehen der Schweine nicht ausblenden dürfen, sagte der Staatsanwalt. „Sie sind schließlich Unternehmer und halten die Tiere gewerblich.“ Bei Arbeitsüberlastung hätte sich der Landwirt jederzeit Hilfe holen können. Die Depression erkläre auch nicht, weshalb sich der Landwirt weiterhin um seine Kälber gut gekümmert habe - diese waren auf demselben Hof untergebracht wie die Schweine, nur in einem anderen Stall. Die Fütterung der Tiere hätte für den Landwirt am Tag 40 Minuten Arbeit bedeutet. Auch angesichts der Vielzahl der qualvoll verendeten Tiere sei eine Geldstrafe und die Einziehung des Vermögens notwendig - dieser Sichtweise schloss sich letztlich auch der Richter an.

© dpa-infocom, dpa:220628-99-835340/5

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