Immerhin in einer Disziplin schlägt sich Uber bemerkenswert in Deutschland: Das Unternehmen legt eine rekordverdächtig kurze Spanne hin zwischen Markteintritt, Verbot der Geschäftstätigkeit und der Erlaubnis, doch weiterzumachen. Vorerst.
Um was handelt es sich doch gleich? Waffenhandel? Nein, Uber ist eine Plattform, auf der sich Menschen, die eine Mitfahrgelegenheit suchen, mit solchen, die eine Autofahrt gegen Geld anbieten, treffen können. Dabei werden die Fahrer von Uber ausgesucht, der Konzern verdient an der Provision und fällt damit in jene Reihe von Konzernen, von deren Geschäftsmodellen gleich mehrere Gruppen profitieren. Die Fahrer einerseits, die Mitfahrer andererseits. Uber könnte als Vermittlungsplattform in jene komfortable Position gelangen, in der Amazon heute schon steckt: mehr Markt als Marktteilnehmer zu sein.
Ubers Ablehnung findet in Deutschland auf zwei Ebenen statt. Da ist zum einen die juristisch begründete. Nach Protesten von Taxifahrern untersagte die Hamburger Verkehrsbehörde Uber den Dienst, gefolgt vom Berliner Ordnungsamt, dem Berliner Landgericht und schließlich dem Frankfurter Landgericht, das im August ohne mündliche Verhandlung Uber den Geschäftsbetrieb erst untersagte, dann wieder erlaubte, wegen eines juristischen Details. Die Verhandlung an sich steht noch aus.
Es gibt bereits Unternehmen jenseits des Taxi-Kartells
Zugrunde liegen den Verboten mehrere Gesetze, darunter das Personenbeförderungsgesetz, das in Deutschland die Beförderung von Passagieren in Autos den Taxiunternehmen zuschanzt, die als Kartell organisiert sind. Der Wettbewerb ist eingeschränkt. Dass sich auf diesem Feld längst private Anbieter tummeln, hat bislang kaum Polizei oder Gerichte interessiert, solange die Taxifahrer sich nicht beschwerten und die Konkurrenz nicht amerikanisch war.
Seit vielen Jahren operiert in Deutschland etwa mitfahrgelegenheit.de, auf der private Fahrer private Mitfahrer für längere Strecken gegen Entgelt suchen. Monatlich machen immerhin 1,3 Millionen Menschen mit. Wer diese Firma als Kunde kennt, der weiß, was hier alles im Argen liegt: Schwarz arbeitende, professionell organisierte, übermüdete Fahrer rasen mit kaum verkehrstauglichen Kleinbussen ohne Pause von Großstadt zu Großstadt. Das ist nicht die Regel - aber durchaus eine häufige Erscheinung auf dem Portal, das von München aus mittlerweile über ein Provisionssystem an Fahrten mitverdient. Als Vorbild dient offensichtlich die kalifornische Start-up-Szene.
Die Münchner sollten im eigenen Interesse darauf achten, dass dies kaum jemand bemerkt, denn es ist exakt diese Herkunft, die den Protest gegen Uber in Deutschland so laut werden lässt. Der tiefe, emotional begründete Hass gegen Uber ist die zweite Ebene der Ablehnung. Sie bereitet den juristischen Attacken erst die Grundlage.
"Persönliche Haft gegen die Führungsfiguren, Beschlagnahmen der Konten, Sperrung der App", forderte vor Tagen ein Leser in dieser Zeitung, ein anderer schimpfte, der Konzern würde agieren, als gelte "die deutsche/europäische Gerichtsbarkeit doch wohl nicht für Amerikaner." Da hatte Uber gerade angekündigt, das Verbot aus Frankfurt zu ignorieren. Wie man mittlerweile auch dort am Gericht festgestellt hat: mit einigem Recht.