Weil ein britischer Verleger NS-Propagandablätter in einer historischen Zeitschrift veröffentlichte, beschlagnahmten bayerische Behörden 2009 rund 12 000 Exemplare. Das war rechtswidrig - entschied nun das Oberlandesgericht. Der Verleger darf mit viel Geld rechnen.
Britischer "Mein Kampf"-Verleger verklagt Bayern
:Eskalation des Dauerstreits
Peter McGee versus Freistaat Bayern: Gerade erst hatte der britische Verleger eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Bundesland, weil er Auszüge aus Hitlers "Mein Kampf" veröffentlichen wollte. Wegen einer Faksimile-Ausgabe der Nazi-Zeitung "Völkischer Beobachter" gab es allerdings bereits 2009 Streit. Und in dieser Angelegenheit verklagt McGee den Freistaat jetzt um 2,6 Millionen Euro.
Zeitungszeugen
:Holocaust als Marktartikel
Zeitzeugen, Wissenschaftler und Kirchen in Dachau sehen die Veröffentlichungen aus "Mein Kampf" in der Sammeledition "Zeitungszeugen" als reines Geschäftsmodell.
Anhörung im Landtag
:NS-Propaganda am Kiosk?
Das umstrittene Projekt "Zeitungszeugen" hat eine heikle Frage aufgeworfen: Dürfen Nachdrucke von NS-Propaganda frei verkauft werden? Im Landtag wurde diese Frage nun mit dem Auschwitz-Überlebenden Max Mannheimer diskutiert.