Britischer "Mein Kampf"-Verleger verklagt Bayern:Eskalation des Dauerstreits

Peter McGee versus Freistaat Bayern: Gerade erst hatte der britische Verleger eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Bundesland, weil er Auszüge aus Hitlers "Mein Kampf" veröffentlichen wollte. Wegen einer Faksimile-Ausgabe der Nazi-Zeitung "Völkischer Beobachter" gab es allerdings bereits 2009 Streit. Und in dieser Angelegenheit verklagt McGee den Freistaat jetzt um 2,6 Millionen Euro.

Ekkehard Müller-Jentsch

Dürfen Deutsche mit Auszügen aus alten Nazi-Hetzschriften konfrontiert werden? Dieser Zwist zwischen dem britischen Verleger Peter McGee und dem bayerischen Staat ist bisher auch vor Gerichten eher im Stil einer pädagogischen Debatte geführt worden. Zuletzt ging es um Auszüge aus Hitlers Mein Kampf, die McGee in kommentierter Form an den Kiosk bringen will - der Streit ist nicht abgeschlossen: Der Verlag hat beim Landgericht München Widerspruch gegen eine vom bayerischen Finanzministerium erwirkte einstweilige Verfügung eingelegt.

Vorschau: Zivilrechtliche Entscheidung ueber 'Zeitungszeugen'

Peter McGee hält im Jahr 2009 auf einer Pressekonferenz in München die dritte Ausgabe seiner Publikation Zeitungszeugen hoch. Seinerzeit war der britische Verleger in einen Konflikt mit der bayerischen Staatsregierung geraten, der immer noch das Gericht beschäftigt.

(Foto: ddp)

Der Brite und der Freistaat führen im Grunde eine Dauerauseinandersetzung - jetzt hat der Zwist auch einen materiellen Aspekt: 2,6 Millionen Euro will Peter McGee vor dem Landgericht München I einklagen. Mit dieser Summe will er sich für eine Aktion entschädigen lassen, die die Staatsregierung 2009 veranlasst hatte: Bundesweit hatte sie eine Ausgabe von McGees Sammeledition Zeitungszeugen an den Kiosken beschlagnahmen lassen, der Auszüge aus der NSDAP-Zeitung Völkischer Beobachter beilagen.

Vor Gericht wurde bald darauf entschieden, dass McGee in dem Fall nicht wie vom bayerischen Staat geltend gemacht, gegen dessen Urheberrecht verstoße. Auch seien die Faksimile-Nachdrucke nationalsozialistischer Zeitungen kein Verstoß gegen den Paragrafen 86a des Strafgesetzbuches - darin wird das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen unter Strafe gestellt.

McGee ließ sich bei der Verhandlung im Justizpalast die Ausführungen des Gerichtsvorsitzenden und der Anwälte beider Seiten dolmetschen. Seine Juristen hatten die Beschlagnahmung von 2009 angeprangert: Auf Druck des Ministeriums hätten Staatsanwälte und Ermittlungsrichter ohne Prüfung den "gegen die Freiheitsgrundrechte" gerichteten Antrag durchgewinkt. Die Gegenseite erklärte, die Behörden seien es gewohnt, rasch zu handeln, wenn Eile geboten sei.

Das Gericht regte an, sich auf einen Betrag zwischen 15 und 25 Prozent der Millionenforderung zu einigen. Sollte das scheitern, wird die 15. Zivilkammer frühestens im März bekannt geben, wie es weiter geht.

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