Rechtskolumne:Darf man einen Wintergarten bauen?

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Braucht man eine Genehmigung für seinen Wintergarten oder nicht? Das hängt von vielen Aspekten ab: von der individuellen Konstruktion, aber auch von den Vorgaben, die die jeweilige Kommune macht. (Foto: Elke Landgraff /Imago Images/Shotshop)

Ein erweitertes Wohnzimmer mit Ausblick in die Landschaft, das wünschen sich viele Hauseigentümer. Doch bevor man mit der Wintergartenplanung loslegt, sollte man die baurechtlichen Bestimmungen dafür kennen.

Von Johanna Pfund

Draußen liegt Schnee, die Temperaturen sinken weiter und weiter - und die großen Topfpflanzen im Keller leiden: Sie haben zu wenig Licht und zu wenig frische Luft. Spätestens nach drei Wochen mehr oder minder strengen Winters verfestigt sich der Gedanke an ein Bauwerk, das früher in adeligen Kreisen in Mode war: einen Wintergarten. In Potsdam etwa ließ König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen Mitte des 19. Jahrhunderts das Orangerieschloss im Park von Sanssouci errichten, einen langgestreckten Bau mit fensterreichen Hallen zu beiden Seiten des Zentralgebäudes. Dort ließ er in der kalten Jahreszeit all die Pflanzen unterbringen, die dann im Sommer einen Hauch seines geliebten Italiens nach Brandenburg holen sollten: Zitronen, Orangen und Palmen, Schmucklilien (Agapanthus) und Pomeranzen. Als König musste sich Friedrich Wilhelm IV. mit so banalen Dingen wie einer Baugenehmigung nicht herumschlagen.

Könige gibt es in Deutschland nicht mehr, daher müssen alle, die einen Wintergarten bauen wollen, nun die baurechtlichen Vorgaben beachten. Allerdings variieren die Regeln von Bundesland zu Bundesland, erklärt Sibylle Barent, Syndikusanwältin und Leiterin Steuer- und Finanzpolitik bei Haus & Grund in Berlin. In Bayern zum Beispiel ist eine Genehmigung nötig. Allerdings ist nicht jeder verglaste Anbau gleich ein Wintergarten. "Wenn man etwa nur Seitenwände an eine bestehende Terrassenüberdachung anfügt, diese aber nicht wasser-, luft- und schlagregendicht sind, dann handelt es sich nur um eine Terrasse", erläutert Barent.

Wer sich nicht sicher ist, ob es sich um eine Terrasse oder doch um einen Anbau handelt, sollte Rücksprache mit der zuständigen Baugenehmigungsbehörde halten. Das empfiehlt sich nicht nur, um die Details abzuklären. Auch deshalb, weil sich die Verfahren über mehrere Monate hinziehen können, so Barent. Sobald man weiß, wann mit einer Genehmigung zu rechnen ist, lässt sich auch der Baubeginn mit der gewählten Firma abklären. Unter Umständen werden kleinere Anträge wie der auf einen Wintergarten in den Behörden auch mal zugunsten größerer Bauvorhaben hintangestellt. Das kann allerdings von Vorteil sein: In Bayern gilt ein Wohnbauvorhaben als genehmigt, wenn die Behörde innerhalb von drei Monaten nach dem Eingehen des Bauantrags nicht reagiert hat, wie Barent erläutert.

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Bei der Ausgestaltung wiederum sind der Fantasie zunächst keine Grenzen gesetzt. Es gibt reine Glashäuser, es gibt Anbauten mit vielen Fenstern und einem gewöhnlichen Ziegeldach, bisweilen gar über zwei Stockwerke reichende Glasveranden, es gibt beheizbare Varianten und unbeheizbare - was möglich ist, regeln oft die Kommunen selbst. "Hierfür gibt es keine einheitlichen landesweit gültigen Vorgaben, ebenso wenig wie für die zugelassenen Materialien, Farben und Gestaltungsformen. Jede Gemeinde hat unter Umständen bestimmte Vorgaben in den für das Gebiet maßgeblichen Bebauungsplänen oder anderweitigen Satzungen", erläutert Barent. Es verhält sich mit der Gestaltung also wie mit der Genehmigung: Die Bauwerber müssen die Details mit den zuständigen Behörden abklären.

Manchen Wintergarten-Interessenten dauert das zu lange - sie bauen einfach und reichen im Nachhinein den Bauantrag ein. Von einem solchen Vorgehen rät Sibylle Barent grundsätzlich ab, mit einer Ausnahme: "Möglich ist das aber natürlich und auch sinnvoll, wenn man etwa eine Bestandsimmobilie mit Wintergarten erwirbt und auf Nummer sicher gehen oder kostspielige Modernisierungen an dem bestehenden Wintergarten vornehmen will." Vielleicht hatte man ein älteres Haus gekauft, besitzt aber keinen Nachweis dafür, dass der Wintergarten eine Genehmigung hat.

Meist wird so ein Anbau ja auch problemlos genehmigt. Allerdings nur, wenn, wie Barent betont, die vorgeschriebenen Abstandsflächen zu Nachbargebäuden eingehalten werden, und der Anbau sich ins typische Ortsbild einfügt. Auch wird es schwierig mit einer Genehmigung, wenn es eine "Überschreitung von für das Baugebiet typischen Gestaltungen, etwa durch Vergrößerungen der Fläche" gibt. Und einmal mehr empfiehlt sich ein einfaches Mittel: gute Kommunikation. Etwa das Stellen einer Bauvoranfrage, um herauszufinden, welche besonderen Anforderungen in der zuständigen Gemeinde gelten. Was ohnehin nie schadet: ein Gespräch mit den Nachbarn. Die dann vielleicht nach getanem Werk gerne mal auf einen Kaffee vorbeikommen, um den Wintergarten zu besichtigen. Samt Zitronen- und Orangenbäumchen.

Die Autorin schätzt einen Garten ohne Zaun, mag daher aber keine frei laufenden Hunde. (Foto: Bernd Schifferdecker (Illustration))

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