Rechtskolumne:Wann Laubbläser verboten sind

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Mit Laubbläsern kann man Wege und Straßen zügig vom Herbstlaub befreien. Doch schaden sie der Gesundheit des Menschen und der Natur. Daher schränken Kommunen den Einsatz dieser Geräte mehr und mehr ein. (Foto: Walter Buchholz/Imago)

Lärm ist im Zusammenleben ein großes Streitthema. Kein Wunder, dass gerade Laubbläser und Rasenmäher immer wieder für Konflikte sorgen. Wie man sie entschärfen kann.

Von Stephanie Schmidt

"Der Herbst ist ein zweiter Frühling, wo jedes Blatt zur Blüte wird", schrieb der französische Schriftsteller und Philosoph Albert Camus. Spaziergänger mit romantischer Ader freut es, Straße und Wege entlangzuschlendern, während rote, gelbe und braune Blätter nach einem kleinen Tanz durch die Luft zu Boden sinken. Umweltbewusste beglückt im Herbst mehr noch, wenn Laubhäufchen am Wegesrand liegen, weil sie zur Artenvielfalt beitragen: Die kleinen Hügel aus abgefallenen Blättern dienen als Quartiere für Spinnen, Schmetterlingslarven, Asseln, Igel oder Frösche. Kommunen, Wohnungsverwalter und Vermieter sehen in dem großflächig herabrieselnden Laub indes vor allem eine Plage.

Gegensteuern, das geht nach Auffassung vieler nur so: Der Laubbläser muss her. Schließlich haben die Gemeinden und die Hauseigentümer eine Verkehrssicherungspflicht - sie müssen Straßen, Wege und Einfahrten von welken Blättern befreien, die nicht nur bei Regen zur Rutschfalle für Fußgänger und Radfahrer werden können. Gezielt kann man mit den Geräten binnen kurzer Zeit Mengen von Laub auch aus schwer zugänglichen Ecken an den gewünschten Platz befördern und entsorgen. Das Gebläse geht meist mit Getöse einher - benzinbetriebene Laubbläser haben eine Lautstärke von circa 80 bis 120 Dezibel - und sind damit so laut wie ein Presslufthammer oder eine Kettensäge.

Dieser Lärm sorgt gerade in dicht besiedelten Gebieten für Zwist zwischen den Mietern von Mehrfamilienhäusern, mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung. Darf einem der Hausmeister, der mit seinem dröhnenden Apparat im Hof unterwegs ist, die Freude am Mittagessen im Home-Office verderben? Oder die Kinder stören, die am Nachmittag ihre Hausaufgaben machen?

Grundsätzlich müssen Maschinen wie Laubbläser, Rasenmäher, Bohrer oder Sägen an Sonn- und Feiertagen und an Werktagen zwischen 20 Uhr und sieben Uhr morgens im Geräteschuppen bleiben. Das steht in der "32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes" (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung). Das gilt auch für Laubsauger mit Häckselfunktion: Sie vernichten Regenwürmer und andere Lebewesen, die helfen, die Kreisläufe in der Natur intakt zu halten. Und sie saugen oft auch Verpackungsmüll ein - die Kunststoffe werden in winzige Partikel zerkleinert und landen schließlich ungewollt im Kompost - und im Erdboden.

Wer den Laubbläser einsetzen will oder den Rasen mit einem sogenannten Freischneider oder einem Grastrimmer stylen will, muss zudem Beschränkungen unter der Woche respektieren: "Sie dürfen an Werktagen zwischen 13 und 15 Uhr sowie zwischen 17 Uhr und neun Uhr morgens nicht genutzt werden", sagt Julia Wagner, Leiterin Zivilrecht beim Verband Haus & Grund in Berlin. Wenn sich andere nicht an diese Vorschrift halten, kann man beim Ordnungsamt eine Beschwerde vorbringen.

Es kommt allerdings auf den Einzelfall an - es gibt Apparate mit Umweltzeichen, für die diese Einschränkungen nicht zutreffen. Am besten schaut man sich das Gesetz genau an und erkundigt sich bei der zuständigen Gemeinde. Wagner weist zudem darauf hin, dass Bundesländer und Kommunen für das Hantieren mit Laubbläsern & Co. zusätzlich individuelle Regelungen treffen können.

Manche Kommunen sind bereits auf akkubetriebene Laubbläser umgestiegen

Einige Kommunen wollen diesbezüglich als Vorbilder wirken. So werden in manchen Städten Baden-Württembergs, etwa in Stuttgart oder Esslingen, beim Reinigen der öffentlichen Wege und Zufahrten seit einiger Zeit etwas leisere, da akkubetriebene Geräte eingesetzt. Die Lautstärke solcher Apparate liegt bei weniger als 100 Dezibel. Auch die Stadt München hat angekündigt, sich noch in diesem Jahr von allen benzin- und dieselbetriebenen Laubbläsern zu verabschieden. Um die Lärmemissionen und die Luftverschmutzung zu reduzieren, setzt man künftig auf elektrisch betriebene Geräte.

Ein Malheur, wie es einer Autofahrerin widerfuhr, könnte sich allerdings beim Einsatz verschiedener Arten von Laubbläsern ereignen: Sie sei in ein geparktes Auto gefahren, weil "eine Laubwolke" sie erschreckt und ihr die Sicht genommen habe, sagte sie vor dem Oberlandesgericht Nürnberg aus. Sie und ihr Mann verloren zwar die Klage auf Schadenersatz, aber die Richter stellten fest, dass kommunale Mitarbeiter in solchen Fällen Warnschilder aufstellen müssen (Az. 4 U 1149/16).

So mancher Hauseigentümer lässt lieber mehr als weniger Laub im Garten liegen, weil er weiß, dass Mikroorganismen es zu wertvollem Humus zersetzen werden. Was für ein Pech, wenn der Nachbar anders tickt und häufig den benzinbetriebenen Laubbläser brummen lässt. Wenngleich es inzwischen fortschrittlichere Geräte mit dem EU-Ecolabel oder dem Umweltzeichen "Blauer Engel" gibt. Zumindest muss sich der Nachbar an die vorgeschriebenen Zeiten halten: Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung sei allgemeingültig und daher auch von den Eigentümern von Einfamilienhäusern zu respektieren, bestätigt Julia Wagner. Gesetzliche Grenzwerte, wie laut die in vielen Varianten erhältlichen Geräte sein dürfen, existieren laut Umweltbundesamt allerdings nicht. Die Europäische Kommission plane aber, Lärmgrenzen für Laubsauger und Laubbläser einzuführen.

Laubbläser können Blätter mit einer Gebläsegeschwindigkeit von bis zu 250 Stundenkilometern wegpusten, dabei aber auch gesundheitsschädlichen Feinstaub erzeugen. Und Pilze, Mikroben und Tierkot in der Gegend verteilen. In diesem Bewusstsein greift mancher künftig vielleicht lieber wieder zu Besen, Harke und Rechen, auch wenn die Arbeit dann länger dauert. Die eigene Familie und die Nachbarn wird das freuen. Und gut für die Fitness ist es auch.

Die Autorin saß gern auf ihrem Balkon - solange bis neben ihm ein Außenaufzug installiert wurde. (Foto: Bernd Schifferdecker (Illustration))
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