Berlin (dpa) - Das Sportgericht des Berliner Fußball-Verbandes (BFV) hat den Vizepräsidenten von Oberligist CFC Hertha 06, Ergün Cakir, für zwei Jahre bis zum 31. Mai 2025 von allen Ämtern ausgeschlossen. Laut den mündlichen Verhandlungen vom 23. Februar und 25. Mai darf sich der Unternehmer in diesem Zeitraum auch nicht bei Spielen sämtlicher Mannschaften seines Clubs auf den jeweiligen Sportanlagen aufhalten, wie der BFV am Donnerstag mitteilte. Cakir müsse zudem noch eine Geldstrafe über 1000 Euro bezahlen.
Bei einem A-Jugendspiel zwischen Hertha 06 und dem TuS Makkabi hatte es im November 2022 Ausschreitungen und antisemitische Ausfälle gegeben. Infolgedessen wurden zwei Jugendspieler für zwei Jahre gesperrt, darunter der Sohn von Cakir. „Mein Sohn wird sein Leben lang die Juden hassen“, hatte sich Cakir in einer Dokumentation der ARD, die Ende Januar ausgestrahlt worden war, antisemitisch geäußert.
Außerdem sagte er in dem Beitrag: „Wenn man mit jemanden reden will, da gibt es keinen, mit dem man sich hinsetzen kann und reden kann, sondern die sagen von vornherein: Wir sind Juden, wir haben das Recht, wir können alles machen, was wir wollen. Was mich enttäuscht von den Deutschen, dass die da mitspielen.“ Aufgrund dieser Aussagen hatte der BFV ein Sportgerichtsverfahren eingeleitet.
Im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur hatte Cakir gesagt, dass er eine andere Strafe sinnvoller gefunden hätte, bei der zugleich versucht werde, Antisemitismus abzubauen. Der BFV hatte nach persönlichen Gesprächen mit Cakir dem Verein die Erarbeitung eines Maßnahmenkatalogs auferlegt, nachhaltige Konzepte zur Bekämpfung von antisemitischen Strukturen im Berliner Fußball sowie konkrete Umsetzungsschritte aufzuzeigen. Damit wollte der BFV Cakir die Möglichkeit einräumen, seine Aussagen zu reflektieren und Antisemitismus abzubauen.
Doch bis zur zweiten Verhandlung im Mai gab es keine Entwürfe, was das Sportgericht ebenso als „strafverschärfend berücksichtigt wie der Umstand, dass der Beschuldigte während keinem der beiden Verhandlungstermine ernsthafte Einsicht zeigte und insbesondere an einer Täter-Opfer-Umkehr festhielt. Auch der Verein CFC Hertha 06 ließ leider in der Sportgerichtsverhandlung nicht erkennen, dass die Absicht besteht, antisemitischen Tendenzen im Verein entgegenzuwirken.“
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