Profi des FC Bayern:Hernández stellt sich freiwillig früher vor Gericht

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Lucas Hernández ist einen Tag früher als vorgesehen vor Gericht in Madrid erschienen. Trotzdem droht ihm das Gefängnis. (Foto: Martin Meissner/AP)

Um die Vorbereitung auf das Spiel in Lissabon nicht zu stören, tritt der Bayern-Verteidiger vorzeitig in Madrid auf. Er hat nun zehn Tage Zeit, sich in ein Gefängnis zu begeben - es sei denn, der Fall geht in Berufung.

Der französische Weltmeister Lucas Hernández von Bayern München hat sich wegen seiner drohenden Haftstrafe von sechs Monaten einen Tag früher als vorgesehen einem Gericht in Madrid gestellt. Wie der Oberste Gerichtshof von Madrid (TSJ) in einer Erklärung mitteilte, erschien der 25-Jährige am Montag "um 11.30 Uhr freiwillig, einen Tag, bevor er vorgeladen wurde".

Sollte seine Berufung abgelehnt werden, müsste er spätestens am 28. Oktober seine Haftstrafe in einer Strafanstalt seiner Wahl antreten. Wie der FC Bayern auf Anfrage bestätigte, handelte es sich bei dem Vorziehen des Termins um ein Entgegenkommen des Madrider Gerichts, um Hernández am Dienstag eine Anreise mit der Mannschaft zum Champions-League-Spiel bei Benfica (Mittwoch/21.00 Uhr/Liveticker SZ.de) zu ermöglichen.

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Trainer Julian Nagelsmann will Lucas Hernández in den kommenden Spielen einsetzen, er wirke normal und habe gut trainiert. Am Dienstag muss der Verteidiger allerdings in Madrid vor Gericht erscheinen - ihm drohen sechs Monate Gefängnis.

Von Martin Schneider

Ursprünglich sollte Hernández am Dienstag in der spanischen Hauptstadt vor Gericht erscheinen, um dort seine Anordnung zur im Dezember 2019 verhängten Haftstrafe entgegenzunehmen. Hernández war wegen eines Verstoßes gegen ein Annäherungs- und Kontaktverbot gegenüber seiner heutigen Ehefrau verurteilt worden. Nun habe er "zehn Tage Zeit, sich freiwillig ins Gefängnis zu begeben", ergänzte der TSJ.

Der in Madrid ansässige Rechtsanwalt Sven Wassmer geht davon aus, dass Hernández am 28. Oktober zunächst nicht in Haft muss. "Das Gericht kann die Vollstreckung erst mal aussetzen", sagte Wassmer dem SID. Es sei wahrscheinlich, dass eine Entscheidung des Landgerichts über die Berufung Hernández', die nicht unverzüglich zu erwarten sei, abgewartet werde. "Er klammert sich an den letzten Strohhalm", ergänzte Wassmer.

Die einzige Hoffnung für Hernández bestehe darin, "dass das Vollstreckungsgericht zweiter Instanz eben doch zu dem Entschluss kommt, dass er in seiner spezifischen Situation nicht in Haft sollte". Hierbei könnten sein geregeltes familiäres sowie berufliches Umfeld eine Rolle spielen. Das sei eine Ermessensentscheidung des Gerichts, sagte Wassmer, aber "ich würde nicht sagen, dass er auf jeden Fall davonkommt".

Es bestehe "die reelle Gefahr, dass er in Haft muss". Das Gericht müsse eine Ausnahme anwenden, Hernández erfülle allerdings die Kriterien dafür nicht, da er schon vorbestraft ist und die spanischen Gerichte bei häuslicher Gewalt streng sind. Im Februar 2017 wurden sowohl der damalige Profi von Atlético Madrid als auch seine Freundin nach einem Streit wegen häuslicher Gewalt zu 31 Tagen gemeinnütziger Arbeit verurteilt, außerdem wurde ein Kontaktverbot ausgesprochen.

Hernández und seine Freundin hatten sich nach dem Streit allerdings versöhnt und einige Monate später geheiratet. Bei der Rückkehr aus den Flitterwochen wurde der Franzose aufgrund des Verstoßes gegen das weiterhin geltende Kontaktverbot verhaftet.

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