Fußball:FIFA-Ethikhüter weisen Platinis Vorwurf zurück

Michel Platini wirft der FIFA-Ethikkommission Voreingenommenheit vor. (Foto: Radek Pietruszka)

Paris (dpa) - Die FIFA-Ethikhüter haben den Vorwurf der Voreingenommenheit im Verfahren gegen den suspendierten UEFA-Chef Michel Platini zurückgewiesen.

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Paris (dpa) - Die FIFA-Ethikhüter haben den Vorwurf der Voreingenommenheit im Verfahren gegen den suspendierten UEFA-Chef Michel Platini zurückgewiesen.

Die von den Anwälten des Franzosen entsprechend interpretierten Aussagen seien so nicht getroffen worden, teilte Andreas Bantel, der Sprecher der Ermittelnden Kammer der FIFA-Ethikkommission, am Samstag der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mit. Die französische Sportzeitung „L'Équipe“ hatte am Freitagabend berichtet, dass Platini und seine Anwälte „mit Wut und Bestürzung“ auf ein zuvor von der Zeitung veröffentlichtes Statement Bantels reagiert hätten.

Angebliche Aussagen über Belege für korruptes Verhalten Platinis und eine bereits feststehende mehrjährige Strafe für den 60-Jährigen wegen diverser anderer Verstöße seien falsch wiedergegeben worden, betonte Bantel. „Diese Worte sind ein erheblicher Verstoß gegen die Unschuldsvermutung“, hatte es zuvor in einem Schreiben der Anwälte Platinis geheißen.

Der Internationale Sportgerichtshof CAS hatte am Freitag einen Antrag Platinis auf Aufhebung seiner 90-Tage-Sperre zurückgewiesen. Ihm und dem ebenfalls suspendierten FIFA-Chef Joseph Blatter wird eine dubiose Zwei-Millionen-Franken-Zahlung im Jahr 2011 an Platini vorgeworfen. Laut der Fußball-Funktionäre handelt es sich um eine verspätete Honorarzahlung für Dienste aus den Jahren 1998 bis 2002.

Blatter und Platini sollen kommende Woche vor der rechtsprechenden FIFA-Ethikkammer aussagen. Am 21. Dezember wird das Urteil erwartet. Die ermittelnde FIFA-Ethikkammer hat Strafen gefordert. Ihr gehört Bantel als Sprecher an. Der Vorwurf der Voreingenommenheit war allerdings ohnehin zweifelhaft, da der Jurist als Mitglied der Ermittelnden Ethikkammer keinen Einfluss auf das Urteil der Rechtsprechenden Ethikkammer hat.

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