Mainz (dpa) - Fußballvereine dürfen ihren Spielern auch weiterhin befristete Verträge geben. In einem brisanten Rechtsstreit zwischen dem FSV Mainz 05 und seinem früheren Torwart Heinz Müller fällte das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz ein Urteil, das den Profifußball vor radikalen Umwälzungen bewahrt. Müller hatte 2014 nach Ablauf eines Zweijahresvertrages auf eine „Feststellung des Fortbestandes als unbefristetes Arbeitsverhältnis“ geklagt. Das Arbeitsgericht Mainz gab ihm erst einmal Recht. Das Landesarbeitsgericht als nächst höhere Instanz änderte das Urteil wieder ab, ließ aber eine Revision zu.
Fußball:Aufatmen im Profifußball: Gericht lässt befristete Verträge zu
Mainz (dpa) - Fußballvereine dürfen ihren Spielern auch weiterhin befristete Verträge geben. In einem brisanten Rechtsstreit zwischen dem FSV Mainz 05 und seinem früheren Torwart Heinz Müller fällte das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz ein Urteil, das den Profifußball vor radikalen Umwälzungen bewahrt. Müller hatte 2014 nach Ablauf eines Zweijahresvertrages auf eine "Feststellung des Fortbestandes als unbefristetes Arbeitsverhältnis" geklagt. Das Arbeitsgericht Mainz gab ihm erst einmal Recht. Das Landesarbeitsgericht als nächst höhere Instanz änderte das Urteil wieder ab, ließ aber eine Revision zu.
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