Doping:Wortlaut-Auszüge aus der CAS-Mitteilung

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Lausanne (dpa) - Die zentralen Passagen der Mitteilung zur Entscheidung des Internationalen Sportgerichtshofs CAS zum Schiedsantrag von 68 russischen Leichtathleten im Wortlaut:

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Lausanne (dpa) - Die zentralen Passagen der Mitteilung zur Entscheidung des Internationalen Sportgerichtshofs CAS zum Schiedsantrag von 68 russischen Leichtathleten im Wortlaut:

„Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) hat seine Entscheidungen in den Verfahren zwischen dem Russischen Olympischen Komitee (ROC), einer Reihe von russischen Athleten (die Antragstellenden Athleten) und dem Leichtathletik-Weltverband (IAAF) bekannt gegeben. Der CAS hat sowohl den vom ROC und den 68 Antragstellenden Athleten gestellten Antrag auf schiedsgerichtliche Entscheidung zurückgewiesen, ebenso den Einspruch von 67 der oben genannten Athleten gegen die Entscheidung der IAAF, sie nicht zu den Olympischen Spielen in Rio zuzulassen.

Am 13. November 2015 suspendierte die IAAF den Russischen Leichtathletikverband ARAF von der IAAF-Mitgliedschaft. Dieser Ausschluss wurde am 26. November 2015 und am 17. Juni 2016 erneut bestätigt. In einem beim CAS eingereichten Schiedsantrag vom 3. Juli 2016 ersuchten das ROC und die 68 Antragstellenden Athleten den CAS

1) bestimmte rechtliche Fragen zu untersuchen, begrenzt auf die Gültigkeit, Durchsetzbarkeit und Umfang der Wettbewerbsregeln des IAAF 22.1 (a) und 22.1A und

2) anzuordnen, dass jeder russische Athlet, der derzeit aufgrund einer Verletzung der Anti-Doping-Regeln nicht Gegenstand eines zeitlich begrenzten Ausschlusses ist, als teilnahmeberechtigt für die Olympischen Spiele 2016 in Rio erklärt wird. (nach Maßgabe der Qualifikationsstandards seiner oder ihrer Disziplin).

Am 15. Juli 2016 erhoben 67 russische Athleten Einspruch gegen die Entscheidungen des IAAF, Bewerbungen dieser Athleten, international als „neutrale Athleten“ bei den Olympischen Spielen 2016 in Rio anzutreten, zurückzuweisen.

Das CAS-Gremium hat die Gültigkeit der Entscheidung der IAAF, die IAAF-Wettbewerbsregeln 22.1(a) und 22.1A anzuwenden, bestätigt, welche besagen, dass Athleten, deren Landesverband von der IAAF ausgeschlossen sind, nicht teilnahmeberechtigt an Wettbewerben sind, die unter den Regeln der IAAF abgehalten werden, in Übereinstimmung mit der Olympischen Charta, ausgenommen, sie erfüllen bestimmte Kriterien.

Weil der für Leichtathletik zuständige nationale Verband in Russland (ARAF, jetzt RUSAF) derzeit von der IAAF-Mitgliedschaft ausgeschlossen ist, sind seine Athleten, die nicht die Bestimmungen von Regel 22.1.(A) erfüllen, nicht teilnahmeberechtigt an Wettbewerben die unter IAAF-Regeln durchgeführt werden. Diese Wettbewerbe schließen die Leichtathletik-Bewerbe bei den Olympischen Spielen 2016 in Rio ein.

Demzufolge hat das CAS-Gremium bestätigt, dass das ROC nicht berechtigt ist, russische Leichtathleten für die Olympischen Spiele Rio 2016 zu nominieren, da sie unter den IAAF-Wettkampfregeln nicht teilnahmeberechtig sind, in Übereinstimmung mit der Olympischen Charta. Dennoch ist das ROC berechtigt, als Vertreter der Russischen Föderation, jene russischen Leichtathleten für die Olympischen Spiele 2016 in Rio anzumelden, die die Kriterien erfüllen und unter der IAAF-Wettkampfregel 22.1(A) teilnahmeberechtigt sind.

Da das Internationale Olympische Komitee (IOC) nicht Partei des Schiedsverfahrens war, hat der CAS zu dem Schluss gekommen, dass es nicht seiner Gerichtsbarkeit unterliegt zu entscheiden, ob das IOC im Allgemeinen berechtigt ist, die Nominierung von russischen Leichtathleten durch das ROC für die Olympischen Spiele anzunehmen oder abzulehnen.

Aus demselben Grund ist der CAS zu dem Schluss gekommen, dass es nicht seiner Gerichtsbarkeit unterliegt zu entscheiden, ob das IOC berechtigt ist, die jener vom ROC angemeldeten russischen Leichtathleten entweder als Vertreter der Russischen Föderation oder als „neutrale Athleten“ anzunehmen oder abzulehnen.

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