Glücksspiel-Werbung:Verfahren gegen den BVB

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  • Die Bezirksregierung Düsseldorf hat ein ordnungsbehördliches Verfahren gegen Borussia Dortmund eingeleitet. Entsprechende Informationen von SZ, NDR und WDR bestätigte ein Sprecher der Behörde.
  • Hintergrund sind Werbeaktivitäten des BVB für das Unternehmen Bwin, mit denen der Klub nach Ansicht der Behörden gegen das Werbeverbot für illegale Glücksspielangebote verstieß.
  • Das Thema beschäftigt auch diverse andere Fußball-Klubs, -Ligen und -Verbände, die ein Glücksspielunternehmen als Sponsoren haben.

Von Johannes Aumüller, Frankfurt

Mit Gegnern aus Düsseldorf hat Borussia Dortmund in dieser Saison keine guten Erfahrungen gemacht. Kurz vor Weihnachten war es, da mussten die Schwarz-Gelben ihr Gastspiel bei der Fortuna bestreiten. Mit 1:2 verloren sie, es war die erste Saisonniederlage, und in einem gröberen Kontext betrachtet war es der Tag, an dem das einst üppige Neun-Punkte-Polster auf den FC Bayern zu schmelzen begann, bis es vor Kurzem gänzlich aufgezehrt war. Natürlich steht auch noch ein Rückspiel an, aber nun kommt unerwarteterweise noch ein weiterer Gegner aus Düsseldorf hinzu: die Bezirksregierung Düsseldorf.

Diese hat nämlich ein ordnungsbehördliches Verfahren gegen Borussia Dortmund eingeleitet. Entsprechende Informationen von SZ, NDR und WDR bestätigte ein Sprecher der Behörde. Der Hintergrund sind Werbeaktivitäten des BVB für das Unternehmen Bwin, mit denen der Klub nach Ansicht der Behörden gegen das Werbeverbot für illegale Glücksspielangebote verstieß. Man habe den Internetauftritt des Vereins kontrolliert und dann das Verfahren eingeleitet, so der Sprecher weiter. Dem Klub drohen nun ein Bußgeld und eine sogenannte Untersagungsverfügung; das heißt, dass der Klub dann nicht mehr für Bwin werben darf. Ein BVB-Sprecher erklärte, dem Verein sei von einem solchen Verfahren nichts bekannt.

Neulich erhielt der Deutsche Fußball-Bund ein Mahnschreiben

Borussia Dortmund wirbt seit 2017 für Bwin, früheren Medienberichten zufolge ist dies mit drei Millionen Euro pro Jahr dotiert. Die Glücksspielwerbung ist jedoch ein Thema, das gerade nicht nur den BVB beschäftigt, sondern auch diverse andere Fußball-Klubs, -Ligen und -Verbände, die ein Glücksspielunternehmen als Sponsoren haben. Neulich erhielt beispielsweise der Deutsche Fußball-Bund (DFB) ein Mahnschreiben des baden-württembergischen Innenministeriums, das den Vorsitz über das Glücksspielkollegium innehat ( siehe SZ vom 9.3.).

Der Hintergrund für den Ärger des Fußballs ist die Rechtslage bezüglich Glücksspielunternehmen. Derzeit wird es zwar geduldet, wenn Firmen wie Bwin Sportwetten anbieten. Verboten sind nach deutscher Rechtssprechung allerdings virtuelle Glücksspiele wie zum Beispiel Online-Casinos. Bwin aber hat beides im Angebot, Sportwetten und Online-Casinos. Das Unternehmen vertritt die Haltung, das deutsche Recht sei europarechtswidrig. Für illegale Glücksspiele aber, und da wird es für die Vereine so brenzlig, darf nicht geworben werden.

Der BVB teilt auf Anfrage mit, man werbe "ausschließlich für die Online-Seite von Bwin" und mache "keinerlei Werbung für Online-Casinos". Jedoch werden die Casino-Spiele auch auf der Bwin-Online-Seite angeboten, auf die der BVB offiziell verlinkt. Die Bezirksregierung sah sich jedenfalls dazu veranlasst, ein Verfahren zu eröffnen.

© SZ vom 30.03.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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