Glücksspielaufsicht:Warnung für den DFB

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Der Deutsche Fußball-Bund hat wegen eines Sponsorenvertrages mit einem Glücksspielunternehmen Ärger mit den Aufsichtsbehörden. Das Unternehmen bietet nicht nur Sportwetten an, sondern auch Online-Casinos.

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat wegen eines Sponsorenvertrages mit dem Glücksspielunternehmen Bwin Ärger mit den Aufsichtsbehörden. In einem in dieser Woche an den Verband verschickten Schreiben, das SZ und NDR vorliegt, warnt die Vorsitzende des Glücksspiel-Kollegiums sogar vor einem Werbeverbot für den Wettanbieter, mit dem der DFB erst zu Jahresbeginn seine Partnerschaft erweiterte. Die Kooperation umfasst nun einerseits Werberechte für die dritte Bundesliga, die Frauen-Bundesliga sowie den DFB-Pokal - aber andererseits auch für den DFB und die Nationalmannschaften. Nach Medienberichten beträgt der Umfang des Deals zirka zwölf bis 13 Millionen Euro pro Jahr.

Der Hintergrund dieser Drohung ist die Rechtslage gemäß des sogenannten Glücksspielstaatsvertrags. Demnach wird Unternehmen wie Bwin zwar nicht untersagt, Sportwetten anzubieten. Zugleich ist es allerdings eindeutig verboten, virtuelle Glücksspiele wie zum Beispiel Online-Poker oder virtuelle Casinos zu offerieren, wie zuletzt noch einmal das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil klarstellte. Für illegale Glücksspiele wiederum darf nicht geworben werden. Bwin hat beides im Angebot, Sportwetten und Online-Casinos. Wenn der DFB für die Dachmarke Bwin als Ganzes wirbt, ist dies nach Ansicht der Aufsichtsbehörde nicht erlaubt, sondern Werbung für unerlaubtes Glücksspiel. Der DFB darf demnach allenfalls konkret für das Sportwetten-Angebot werben. "Die Glücksspielaufsichtsbehörden haben darauf hinzuwirken, dass unerlaubtes Glückspiel und die Werbung hierfür unterbleibt", heißt es in dem Schreiben. Es bestehe "die Gefahr, dass die Werbung von Bwin insgesamt untersagt wird".

Von Sommer an soll ein reformierter Glücksspielstaatsvertrag gelten. Bwin und andere Anbieter könnten dann eine offizielle Lizenz für ihre Sportwettangebot erhalten. Ob sie eine solche bekämen, wenn sie an ihrem Casino-Angebot festhalten, ist allerdings unwahrscheinlich. Der DFB beantwortete eine konkrete Frage zum Brief der Glücksspiel-Aufsicht nicht, sondern schickte nur ein allgemeines Schreiben zum Thema "(Wett-)Spielmanipulation im Fußball". Bwin ist der Meinung, dass sein Angebot in Deutschland erlaubt ist, weil dem deutschen Recht das Europarecht entgegenstehe.

© SZ vom 09.03.2019 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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