Fußball in Spanien:Staatsanwaltschaft fordert fast fünf Jahre Haft für Ancelotti

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Carlo Ancelotti. (Foto: Jose Breton/AP)

Die spanische Behörde wirft dem Trainer von Real Madrid Steuerhinterziehung von mehr als einer Million Euro vor. Die Vorwürfe betreffen den Zeitraum von 2014 bis 2015.

Carlo Ancelotti, Trainer von Real Madrid, soll nach dem Willen der spanischen Staatsanwaltschaft wegen angeblicher Steuerhinterziehung für fast fünf Jahre ins Gefängnis. Dies berichtete die Sportzeitung Marca am Mittwoch. Dem Blatt zufolge sei die Strafverfolgungsbehörde zu der Überzeugung gelangt, dass Ancelotti in den Jahren 2014 und 2015 eine Steuerschuld von rund einer Million Euro angehäuft habe. Ancelotti war von 2013 bis 2015 Trainer bei Real Madrid gewesen. 2021 trat er seine aktuelle Amtszeit an. Von Ancelotti lag zunächst keine Stellungnahme vor. Offen war zudem, wann ein Prozess stattfindet.

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Der Staatsanwaltschaft zufolge hatte Ancelotti zwar sein Gehalt bei Real Madrid korrekt versteuert (und Steuerrückerstattungen erhalten), nicht aber die Einnahmen, die ihm aus seinen Bildrechten erwachsen waren. Der Klageschrift zufolge habe Ancelotti diese Bildrechte an ein "komplexes" und "verwirrendes" Geflecht aus Treuhändern und Briefkastenfirmen im nichtspanischen Ausland abgetreten. Damit seien Erlöse in Höhe von rund drei Millionen Euro, die er beispielsweise aus Werbeverträgen erzielt habe, für die spanischen Steuerbehörden nicht ersichtlich gewesen. Ancelotti habe aber bis Oktober 2015 seinen Hauptwohnsitz in Spanien gehabt und sei dort deshalb auch steuerpflichtig gewesen. Aus der steuerrechtlichen Begutachtung des Falles ergebe sich eine Steuerschuld über insgesamt 1,06 Millionen Euro. Ancelotti hingegen versichert laut der italienischen Zeitung Gazzetta dello Sport, dass er nach seiner Entlassung im Mai 2015 nicht mehr in Spanien residiert habe.

Sollte Spaniens Justiz der Argumentation der Staatsanwaltschaft folgen und Ancelotti verurteilen, würde ein etwaiger Antritt einer Haftstrafe vom Strafmaß abhängen. In Spanien werden erstmalige Gefängnisstrafen üblicherweise zur Bewährung ausgesetzt, wenn sie weniger als zwei Jahre betragen. Denkbar ist auch eine Einigung mit den Steuerbehörden - sprich eine Steuernachzahlung plus Geldstrafe.

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