Berlin:Grundstücksnutzer wollen familienfreundlichere Kleingärten

Berlin/Schwerin (dpa/mv) - Die strengen Vorschriften für Kleingärtner sollen gelockert werden. Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) unterstützt einen entsprechenden Vorstoß von Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Till Backhaus (SPD). Dem Leerstand von Gärten in ländlichen Regionen könne nur begegnet werden, wenn starre Regeln im Bundeskleingartengesetz fallen, sagte VDGN-Präsidiumsmitglied Christian Gräff am Montag. "Dazu gehört die Festlegung, dass ein Drittel jeder Parzelle für den Gemüse- und Obstanbau genutzt werden muss." Für junge Familien stehe aber die Erholung im Vordergrund und sie hätten oftmals auch keine Zeit für intensives Gärtnern, das wiederum älteren Menschen körperlich schwerfalle.

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Berlin/Schwerin (dpa/mv) - Die strengen Vorschriften für Kleingärtner sollen gelockert werden. Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) unterstützt einen entsprechenden Vorstoß von Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Till Backhaus (SPD). Dem Leerstand von Gärten in ländlichen Regionen könne nur begegnet werden, wenn starre Regeln im Bundeskleingartengesetz fallen, sagte VDGN-Präsidiumsmitglied Christian Gräff am Montag. „Dazu gehört die Festlegung, dass ein Drittel jeder Parzelle für den Gemüse- und Obstanbau genutzt werden muss.“ Für junge Familien stehe aber die Erholung im Vordergrund und sie hätten oftmals auch keine Zeit für intensives Gärtnern, das wiederum älteren Menschen körperlich schwerfalle.

Backhaus hatte bereits vor rund zwei Wochen einen entsprechenden Vorstoß unternommen. Ihm zufolge wurden schon 2015 mehr als 4000 Parzellen in MV nicht bewirtschaftet. Gleichzeitig gebe es in Städten wie Schwerin und Rostock lange Wartelisten.

Gräff forderte zudem auch die Begrenzung der Laubengröße auf 24 Quadratmeter abzuschaffen, die den Bedürfnissen junger Familien nicht mehr gerecht werde. „Zu DDR-Zeiten wurde das im übrigen lockerer gehandhabt“, sagte er. Der VDGN könne sich vorstellen, dass MV gemeinsam mit den Ostländern eine Bundesratsinitiative zur Überarbeitung des Gesetzes einbringe.

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