Kiel:Ruhiger Start ins neue Jahr in Schleswig-Holstein

Lesezeit: 1 min

Im Norden ist das neue Jahr gelassen begrüßt worden. Polizei und Feuerwehr meldeten am Neujahrsmorgen keine nennenswerten Zwischenfälle. In Kiel rückte die...

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Kiel (dpa/lno) - Im Norden ist das neue Jahr gelassen begrüßt worden. Polizei und Feuerwehr meldeten am Neujahrsmorgen keine nennenswerten Zwischenfälle. In Kiel rückte die Polizei zu 270 Einsätzen aus, wie ein Sprecher sagte. „Das war deutlich weniger als vor Corona.“

Dramatische Zwischenfälle habe es nicht gegeben - die Anlässe reichten nach seinen Worten von Ruhestörung über Streitereien bis hin zu kleinen Feuern infolge missglückter Böllerei. Für die Kieler Feuerwehr blieb der Jahreswechsel ebenfalls ruhig. „Abgesehen von einer brennenden Feuerwerksbatterie auf einer Kreuzung hatten wir gar nichts“, sagte ein Sprecher.

In Flensburg demonstrierten nach Angaben der Polizei am späten Freitagabend zehn Menschen mit einem „Corona-Spaziergang“ gegen die verhängten Maßnahmen. Etwa in gleicher Zahl hätten sich Gegendemonstranten eingefunden. In Schleswig habe es in einem Pizzaladen gebrannt, es habe jedoch keine Verletzten gegeben. Die Polizei in Lübeck sprach von einer durchschnittlichen Silvesternacht.

Wie bereits im vergangenen Jahr war im Land der Verkauf von Böllern und Feuerwerk verboten. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern war zwar erlaubt - Städte und Gemeinde konnten es aber in bestimmen Bereichen untersagen. Die Kommunen hatten zudem die Möglichkeit, Ansammlungen zu verhindern. Dazu konnten sie für öffentliche Straßen und Plätze bestimmte maximale Gruppengrößen festlegen.

Angesichts der stark steigenden Corona-Zahlen und der Ausbreitung der Omikron-Variante in Schleswig-Holstein hatte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) dazu aufgerufen, Silvester nur zurückhaltend zu feiern. Die Landesregierung hatte die Corona-Regeln erst wenige Tage vor dem Jahreswechsel noch einmal verschärft. Seitdem dürfen sich privat nur noch höchstens zehn Menschen treffen. Ausnahmen gibt es etwa, falls alle Personen einem Haushalt angehören.

© dpa-infocom, dpa:220101-99-557022/3

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: