Darmstadt:Feuerwerks-Verkauf: Wiederholt Verstöße entdeckt

Darmstadt (dpa/lhe) - Beim Verkauf von Silvesterfeuerwerk werden Vorschriften nicht immer eingehalten. "Mengenüberschreitungen gibt es immer wieder, im Verkaufsraum wie im Lager", sagte der Kontrolleur beim Regierungspräsidium Darmstadt, Thomas Hagner. Mitunter fehle ein Feuerlöscher, Fluchtwege seien blockiert. Die meisten Mängel ließen sich aber mit relativ wenig Aufwand abstellen. Nach Erfahrungen Hagners werden etwa bei jeder zehnten Kontrolle Verstöße aufgedeckt.

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Darmstadt (dpa/lhe) - Beim Verkauf von Silvesterfeuerwerk werden Vorschriften nicht immer eingehalten. „Mengenüberschreitungen gibt es immer wieder, im Verkaufsraum wie im Lager“, sagte der Kontrolleur beim Regierungspräsidium Darmstadt, Thomas Hagner. Mitunter fehle ein Feuerlöscher, Fluchtwege seien blockiert. Die meisten Mängel ließen sich aber mit relativ wenig Aufwand abstellen. Nach Erfahrungen Hagners werden etwa bei jeder zehnten Kontrolle Verstöße aufgedeckt.

Im Verkaufsraum wie im Lager darf aus Sicherheitsgründen eine bestimmte Menge an Feuerwerkskörpern nicht überschritten werden. Verkauft werden darf Silvesterfeuerwerk in diesem Jahr zwischen dem 28. und dem 30. Dezember, der Verkauf beginnt also am (morgigen) Donnerstag. Angezündet werden dürfen die Feuerwerkskörper nur am 31. Dezember und 1. Januar.

Hagner riet, nur zugelassene Böller und Kracher zu kaufen. Der Kontrolleur warnte vor illegalen Feuerwerkskörpern. Gefährlich seien auch selbst zusammengebastelte Kracher. Ein paar Tipps, was in der Silvesternacht beachtet werden sollte: „Enganliegende Kleidung tragen“, rät Hagner. „Nicht, dass etwas in den Kragen fliegen kann und dann am Körper explodiert.“ Raketen gehörten zum Abschießen in eine Glasflasche, die müsse fest stehen und nicht umfallen können. Vorsicht auch auf Balkonen und Terrassen: Nicht dass dort der vertrocknete Weihnachtsbaum herumsteht und gelbe Säcke liegen.

Das Sozialministerium mahnte zudem am Mittwoch, sich vor dem Böllern mit Alkohol zurückzuhalten und Blindgänger nicht erneut anzuzünden; sie sollten mit Wasser überschüttet und entsorgt werden.

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