Stuttgart:Klage auf Löschung von Informationen bei Google

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Stuttgart (dpa/lsw) - Haben Menschen, die sich über Suchmaschinen im Internet in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sehen, einen Anspruch auf Löschung der Informationen? Mit dieser Frage befasst sich heute das Oberlandesgericht (OLG) in Stuttgart. Dabei geht es auch um die Grundsätze der Haftung von Suchmaschinenbetreibern - nicht zuletzt vor dem Hintergrund neuer Datenschutzregeln, wie eine OLG-Sprecherin vor Beginn der Verhandlung sagte. Ein Urteil wird zwar noch nicht erwartet, aber womöglich die Stoßrichtung einer künftigen Entscheidung.

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Stuttgart (dpa/lsw) - Haben Menschen, die sich über Suchmaschinen im Internet in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sehen, einen Anspruch auf Löschung der Informationen? Mit dieser Frage befasst sich heute das Oberlandesgericht (OLG) in Stuttgart. Dabei geht es auch um die Grundsätze der Haftung von Suchmaschinenbetreibern - nicht zuletzt vor dem Hintergrund neuer Datenschutzregeln, wie eine OLG-Sprecherin vor Beginn der Verhandlung sagte. Ein Urteil wird zwar noch nicht erwartet, aber womöglich die Stoßrichtung einer künftigen Entscheidung.

Konkret geht es nach Darstellung des Gerichts um den Fall eines Ex-Bürgermeisters der Gemeinde Hausen ob Verena (Kreis Tuttlingen). Der Mann stört sich an aus seiner Sicht verleumderischen und beleidigenden Äußerungen, die über die Suchmaschinen Google abrufbar seien. Er will laut Gericht erreichen, dass Ergebnislinks zu seinem Namen in Verbindung mit dem Wort Balkan gelöscht werden. Mit seiner Klage war er vorher am Landgericht Rottweil gescheitert. Nun soll das OLG in dem Berufungsverfahren entscheiden. Erwartet werde in Stuttgart auch ein Anwalt des beklagten Unternehmens.

Nach Gerichtsangaben war der Kläger 17 Jahre lang Bürgermeister der Gemeinde und zudem Geschäftsführer der Gemeindewerke und Vorsitzender des Abwasserzweckverbandes. Deshalb habe ihn das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit 2001 mit dem Aufbau einer effektiven Verwaltung und der kommunalen Infrastruktur in albanischen Städten beauftragt.

Die Google Germany GmbH hatte nach Unterlagen des Landgerichts Rottweil eine Löschung von Ergebnislinks abgelehnt. Begründet habe das Unternehmen seine Position damit, dass es bei den beanstandeten Einträgen um die berufliche Arbeit des Mannes gehe und dies von öffentlichem Interesse sei. Dem hält der Ex-Bürgermeister entgegen, sein Persönlichkeitsrecht werde verletzt. Zudem sei seine Tätigkeit in Albanien stets legal gewesen.

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