Hamburg:Gericht: Verbot von Anti-G20-Demonstrationen rechtens

Hamburg (dpa/lno) - Das Hamburger Verwaltungsgericht hat am Freitag das Verbot zweier Demonstrationen von Attac Deutschland gegen den G20-Gipfel bestätigt. Zwei Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz des globalisierungskritischen Netzwerks wurden abgelehnt, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die Allgemeinverfügung der Polizei, mit der Demonstrationen in einem Teil des Stadtgebiets untersagt wurden, sei rechtmäßig (Aktenzeichen 7 E 6480/17 und 3 E 6460/17).

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Hamburg (dpa/lno) - Das Hamburger Verwaltungsgericht hat am Freitag das Verbot zweier Demonstrationen von Attac Deutschland gegen den G20-Gipfel bestätigt. Zwei Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz des globalisierungskritischen Netzwerks wurden abgelehnt, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die Allgemeinverfügung der Polizei, mit der Demonstrationen in einem Teil des Stadtgebiets untersagt wurden, sei rechtmäßig (Aktenzeichen 7 E 6480/17 und 3 E 6460/17).

Auch wenn der Veranstalter zu der Kundgebung unter dem Motto „Gutes Leben für alle statt Wachstumswahn“ nur 50 Teilnehmer erwarte, könne die Versammlung nicht getrennt von der Gesamtgefahrenlage gesehen werden. Dem Veranstalter sei zuzumuten, dass er einen anderen Ort oder einen anderen Zeitpunkt für seine Kundgebung wähle, meinte das Gericht. Attac wollte am Nachmittag des 7. Juli in der Einkaufsmeile Mönckebergstraße demonstrieren. Eine weitere Kundgebung unter dem Motto „Freihandel macht Flucht“ sollte am selben Tag an zwei Orten in der Innenstadt stattfinden.

Das Gericht verwies auf eine ähnliche Entscheidung, mit der bereits eine Dauerkundgebung im Gängeviertel nahe dem G20-Tagungsort verboten wurde (Aktenzeichen 16 E 6288/17). Gegen die aktuellen Beschlüsse kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

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