Reiserecht:Positiver Corona-Test: Was wird jetzt aus dem Urlaub?

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Eine Reisende lässt sich am Frankfurter Flughafen auf Sars-CoV-2 testen - das Ergebnis soll sie nach zwei Stunden bekommen. (Foto: Thomas Lohnes/Getty Images)

Quarantäne daheim statt Ferien: Reiserechtler Kay P. Rodegra erklärt, warum selbst Touristen mit Rücktrittsversicherung womöglich draufzahlen - und ihre Mitreisenden ebenfalls.

Von Katja Schnitzler

Bayern bietet kostenlose Tests für alle an, die zum Beispiel wissen wollen, ob sie nur eine Erkältung oder das Coronavirus haben. Und wer nach dem Tönnies-Skandal aus dem Kreis Gütersloh verreisen wollte, musste je nach Ziel einen negativen Testbescheid vorzeigen können. Doch was, wenn man kurz vor der Abreise einen positiven Befund erhält? Kay P. Rodegra, Anwalt für Reiserecht, über die Kosten, die dann meist auf die verhinderten Urlauber zukommen.

SZ: Den Urlaub daheim in Quarantäne verbringen zu müssen, ist frustrierend genug. Bekommen positiv getestete Pauschalreisende wenigstens ihr Geld zurück?

Kay P. Rodegra: Wer an Corona erkrankt ist, ist nicht reisefähig. Bei der Absage der Reise fallen aber Stornokosten an, die Höhe richtet sich nach den Vertragsbedingungen des Veranstalters: Zumeist wird nach Stornopauschalen abgerechnet. Da die Erkrankung aus der Risikosphäre des Urlaubers kommt, kann sich der Reisende nicht auf unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände berufen - ein kostenfreier Rücktritt vom Reisevertrag ist daher nicht möglich.

Aber wer eine Versicherung abgeschlossen hat, ist auf der sicheren Seite?

Die Reiserücktrittskostenversicherung hilft nicht unbedingt, da viele Versicherungen den Pandemiefall ausgeschlossen haben.

Und was gilt für Individualreisende?

Wenn sie krankheitsbedingt einen Flug nicht antreten können oder ein gebuchtes Hotel absagen müssen, kann der jeweilige Vertragspartner ebenfalls Stornokosten verlangen - wie hoch diese ausfallen, hängt von den Vereinbarungen im Vertrag ab.

Was ist mit Familienangehörigen, die mitreisen wollten und selbst nicht Covid-19-positiv sind - aber auch in Quarantäne müssen wegen ihres Kontakts zu einem Infizierten?

Wer in Quarantäne ist und seine Reise nicht antreten kann, bleibt ebenfalls auf Stornokosten sitzen. Eine Reiserücktrittskostenversicherung hilft in diesen Fällen nicht und auch nach dem Infektionsschutzgesetz gibt es keine Entschädigung.

Wenn es aber in der Urlaubsregion zu einer zweiten Coronawelle kommt, können Touristen dann zumindest ihre Pauschalreise kostenlos absagen?

Ja. Wenn es am Reiseziel oder in dessen unmittelbarer Nähe aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände zu erheblichen Beeinträchtigungen und Gefahren kommt, kann man kostenfrei von einer gebuchten Pauschalreise zurücktreten. Stornokosten fallen dann nicht an, man bekommt seinen Reisepreis zurück.

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