Tourismus:Was Reisende bei ihrer Rückkehr nach Deutschland beachten müssen

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Ein Rückflug nach Deutschland ist nur mit einem negativen Testergebnis, einem Impfnachweis oder einem Genesenennachweis erlaubt. (Foto: Kevin Kurek/dpa)

Wegen der Ausbreitung der Delta-Variante des Coronavirus fordern einige Politiker strengere Regeln für Heimkehrer - andere halten weitere Restriktionen für unnötig. Doch welche Vorschriften gelten derzeit eigentlich?

Von Julia Bergmann und Hans Gasser

Großbritannien, Israel, Russland und Portugal - überall ist die Delta-Variante des Coronavirus auf dem Vormarsch. Die Liste der betroffenen Länder wächst. In Deutschland liegt der Anteil dieser weitaus ansteckenderen Variante bereits bei 35 Prozent, wie Lothar Wieler, Chef des Robert-Koch-Instituts (RKI), am Montag mit Blick auf noch unveröffentlichte Zahlen sagte. Tendenz steigend. Die Sorge vor einer vierten Welle wächst ausgerechnet zu Beginn der Hauptreisezeit. Am Montag berieten Bundesregierung und Bundesländer über die Lage, beschlossen allerdings noch keine strengeren Regeln für Reiserückkehrer.

SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach hatte zuvor gefordert, die Testpflicht für Reiserückkehrer zu verschärfen. Wer aus dem Urlaub kommt, soll sich bereits vor der Rückreise testen lassen und den Test fünf Tage nach der Einreise wiederholen müssen. "Es wäre eine kluge Regelung, wenn man in den fünf Tagen dazwischen für diejenigen, die aus Risikogebieten kommen, sogar Quarantäne vorsehen würde." Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD), sein Hamburger Kollege Peter Tschentscher (SPD), Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) und Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) forderten Ähnliches.

Doch es gibt auch Gegenstimmen. Der Tourismusbeauftragte der Bundesregierung, Thomas Bareiß (CDU), warnte davor, Urlauber unnötig zu verunsichern. Auch der Städte- und Gemeindebund lehnt strengere Regeln für Reiserückkehrer ab. Doch welche Regeln gelten eigentlich für Touristen bei der Rückreise nach Deutschland?

Was ist die Nachweispflicht, und für wen gilt sie?

Jeder, der mit dem Flugzeug nach Deutschland einreisen möchte, muss ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder den Genesenennachweis vorlegen. Und zwar alle Flugreisenden, egal wie niedrig der Inzidenzwert im Urlaubsland ist. Der Nachweis darf bei Antigen-Tests maximal 48 Stunden alt sein, bei PCR-Tests 72. Bei Virusvariantengebieten verkürzt sich die Frist bei Antigen-Tests auf 24 Stunden. Maßgeblich ist dabei immer der Zeitpunkt, zu dem die Probe entnommen wurde, und nicht, wann das Ergebnis mitgeteilt wurde.

Welche Tests werden als Nachweis anerkannt?

In Deutschland anerkannt werden Antigen-Tests sowie PCR-, LAMP- und TMA-Tests. Ähnlich wie der PCR-Test weist der LAMP-Test den Erreger direkt nach. Beim TMA-Test handelt es sich um einen Molekular-Test, der ähnlich sichere, jedoch schnellere Ergebnisse liefert. Wichtig ist, dass geschultes Personal die Tests vornimmt oder überwacht und dass sie von einer rechtlich dazu befugten Stelle ausgeführt werden. Auf dem Nachweis muss das Datum der Testung und die Art des Tests vermerkt werden. Ausdrücklich nicht anerkannt werden Antikörper-Tests.

Was gilt bei der Rückkehr aus einem normalen Risikogebiet?

Als normales Risikogebiet stufen RKI und Auswärtiges Amt gewöhnlich Länder mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 50 bis zu 200 ein (aktuelle Liste: www.rki.de/risikogebiete). Wer sich zehn Tage vor der Einreise nach Deutschland in einem Risikogebiet aufgehalten hat, muss sich online über das Einreiseportal des RKI anmelden. Reisende erhalten anschließend eine PDF-Datei als Bestätigung. Sollte die Anmeldung etwa wegen technischer Probleme online nicht möglich sein, muss eine Ersatzmeldung in Papierform ausgefüllt werden. Die Meldung muss in der Regel beim Beförderer, etwa der Airline, vorgezeigt werden. Online kann man auch ein negatives Antigen- oder PCR-Testergebnis hochladen und ist damit von der Quarantäne befreit. Der Test kann aber auch nach der Rückkehr gemacht und innerhalb von 48 Stunden dem Gesundheitsamt gemailt werden. Von da an ist man von der Quarantänepflicht befreit.

Was gilt bei der Rückkehr aus einem Hochinzidenzgebiet?

Als Hochinzidenzgebiete gelten Länder, die eine Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 aufweisen. Auch sie findet man auf der RKI-Liste der Risikogebiete. Wer aus einem solchen Land nach Deutschland zurückkommt, muss sich ebenfalls vor der Einreise anmelden, muss in Quarantäne, kann sich aber nach dem fünften Tag freitesten. Von der Quarantänepflicht ausgenommen sind in diesem Fall Genesene und vollständig Geimpfte.

Was gilt bei der Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet?

Bei der Einstufung als Virusvariantengebiet gelten die schärfsten Reiseeinschränkungen. Großbritannien und von Dienstag an auch Russland und Portugal wurden wegen der Ausbreitung der Delta-Variante zu Virusvariantengebieten erklärt. Es gilt dann ein Beförderungsverbot für Fluggesellschaften und andere Verkehrsunternehmen. Für deutsche Staatsbürger und Personen, die in Deutschland wohnen, gilt das Verbot jedoch nicht. Sie dürfen zurückgebracht werden. Für alle Rückkehrer gilt eine 14-tägige Quarantänepflicht, und zwar auch für Genesene und Geimpfte. Freitesten ist nicht möglich.

Welche sonstigen Regeln gelten für Geimpfte und Genesene?

Statt eines negativen Testergebnisses können für die Einreise in vielen Ländern, auch in Deutschland, Impf- und Genesenennachweise vorgelegt werden. Wer bereits geimpft oder genesen ist, ist in der Regel auch von der Einreisequarantäne befreit. Eine Ausnahme gilt bei der Rückkehr aus Virusvariantengebieten (siehe oben).

Was passiert, wenn man seinen Urlaub bereits gebucht hat, das Land aber hinterher zu einem Virusvariantengebiet erklärt wird?

Wer im Sommer oder Herbst eine Pauschalreise nach Portugal gebucht hat, sollte erst einmal Kontakt mit seinem Reiseveranstalter aufnehmen und nicht sofort stornieren. Die Erklärung zum Virusvariantengebiet gilt zunächst nur für 14 Tage. Die meisten Veranstalter sind bemüht, Umbuchungen auf ein anderes Land oder einen späteren Zeitpunkt zu ermöglichen. Dass die Erklärung zum Virusvariantengebiet als außergewöhnlicher Umstand geltend gemacht werden kann, bei dem man kostenlos stornieren könnte, sieht etwa der Reiserechtsexperte Paul Degott eher als unwahrscheinlich an. Das gelte nur, falls der Aufenthalt im Land unvorhersehbar schwer beeinträchtigt wäre. Viele Veranstalter haben zuletzt bessere Stornobedingungen und Corona-Versicherungspakete angeboten. Urlauber sollten prüfen, ob dieser Fall davon abgedeckt wird.

Was ist, wenn man bereits im Urlaubsland ist und dieses zum Virusvariantengebiet erklärt wird?

Veranstalter wie etwa der Portugal-Spezialist Olimar haben ihren Gästen das Angebot gemacht, sie noch vor Beginn der Virusvarianten-Regelung am Dienstag zurückzubringen. Wer dies nicht möchte, muss bei der Rückkehr 14 Tage in Quarantäne. Wenn der Urlaub dadurch verkürzt wurde, bekommt man eventuell eine Teilerstattung des Reisepreises. Verpflichtet sind die Veranstalter dazu aber nicht.

Was passiert, wenn der Corona-Test vor der Rückreise positiv ausfällt?

Wer vor dem Rückflug nach Deutschland positiv auf das Coronavirus getestet wird, kann den geplanten Rückflug nicht antreten. Die Kosten für einen späteren Flug müssen in der Regel selbst getragen werden. Auch im Urlaubsort gilt für positiv Getestete eine Quarantänepflicht, diese kann je nach Urlaubsort unterschiedlich lange ausfallen. Grundsätzlich gilt während der Quarantäne aber die Pflicht, sich in Isolation zu begeben. Damit ist auch die Rückreise mittels Bus und Bahn ausgeschlossen. Ob ein Krankenrücktransport etwa durch den ADAC nach Deutschland möglich ist, hängt von den Quarantäne-Bestimmungen im Urlaubsland und in Deutschland ab. In einigen Ländern, etwa in Mallorca, gibt es für Urlauber, die sich in Quarantäne begeben müssen, spezielle Quarantäne-Hotels.

Gibt es sonst noch Änderungen?

Vom 1. Juli an greift eine neue Regelung, wonach die Erklärung zu Risikogebieten nicht mehr automatisch mit einer Reisewarnung durch das Auswärtige Amt einhergeht. Stattdessen wird bei einer Wocheninzidenz zwischen 50 und 200 nur noch von Reisen abgeraten. Das ändert in der Praxis wenig, erleichtert aber die Planbarkeit von Reisen für Urlauber und Reiseveranstalter. Ebenfalls vom 1. Juli an gilt das EU-Impfzertifikat, mit dem man eigentlich innerhalb der EU frei reisen können soll. Dies kann aber durch nationale Regelungen, zum Beispiel zu Virusvariantengebieten, eingeschränkt werden.

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